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Honig-Met herstellen und verkaufen: Leitfaden für Imker 2026

Met selber machen als Imker: Rezept, Hefe, Gärzeit, Weinsteuer, Verkaufserlaubnis und Kennzeichnung kompakt erklärt — praxisnah für DE und AT.

Von Sascha Ardeleanu ·
Honigbiene sammelt Nektar an einer Blüte
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Met ist das älteste alkoholische Getränk der Welt und entsteht aus Honig, Wasser und Hefe — als Imker bringst du die wichtigste Zutat selbst mit. Wer Met herstellt und verkauft, muss neben dem Handwerk auch Gewerbeanmeldung, Verbrauchsteuer und Kennzeichnungspflichten kennen. Dieser Leitfaden fasst alles Wesentliche für Einstieg und Direktvermarktung zusammen.

Was ist Honig-Met und was unterscheidet ihn von Wein?

Met ist ein Honigwein: Honig wird in Wasser aufgelöst und durch Hefen zu Alkohol vergoren. Der wesentliche Unterschied zu Traubenwein ist die Zuckerquelle — Honig statt Trauben. Daraus folgt auch die Einordnung im Lebensmittelrecht: Met gilt als „weinähnliches Getränk” (nicht als Wein im Sinne des Weingesetzes) und fällt unter die Verordnung über weinähnliche Getränke sowie die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. Geschmacklich ist Met vielseitiger als viele denken — von trocken und herb bis honigduftig-süß, pur oder mit Früchten und Gewürzen verfeinert.

Wie viel Honig brauche ich für einen Liter Met?

Als Faustregel gilt: 300–500 g Honig je Liter Wasser. Für einen trockenen Met reichen 300–350 g; wer einen halbsüßen oder süßen Met anstrebt, nimmt 400–500 g. Bienen&natur gibt für einen klassischen Metansatz das Verhältnis von etwa 500 g Honig je Liter Wasser an (37 kg auf 74 Liter). Die genaue Menge hängt auch von der Tracht ab: Akazien-Honig vergärt anders als kräftiger Wald- oder Buchweizenhonig. Wichtig: Honig erst bei lauwarmem Wasser (unter 40 °C) einrühren, damit Aromastoffe und Enzyme erhalten bleiben. Vermerke Mischungsverhältnis, Hefe und alle Zutaten schriftlich — ein Metprotokoll hilft dir, gelungene Ansätze zu wiederholen.

Welche Hefe eignet sich für die Met-Herstellung?

Für Met bewähren sich Weinhefen, keine Backhefen. Backhefen produzieren zu viel Kohlensäure und unangenehme Nebenaromen. Gut geeignet sind neutrale Weinhefen wie Lalvin EC-1118 (sehr tolerant, bis ca. 18 vol%) oder fruchtigere Kulturen wie Lalvin 71B, die Apfelsäure abbaut und Ester bildet. Für einen naturnahen Ansatz können auch wilde Hefen direkt im Honig angewendet werden (Spontangärung) — das ist schwer zu kontrollieren, liefert aber charaktervolle Ergebnisse. Hefenährsalze (Diammoniumphosphat, Tiaminhefe) verbessern die Gäraktivität und vermindern H₂S-Fehltöne. Rund 20–30 g je 100 Liter Ansatz sind ein üblicher Richtwert.

Wie lange dauert Gärung und Reifung beim Met?

Die Hauptgärung ist bei 18–22 °C meist nach 2–6 Wochen abgeschlossen — erkennbar daran, dass der Gärspund keine Blasen mehr wirft. Wärme beschleunigt die Gärung, kann aber Fehlaromen erzeugen; unter 15 °C läuft die Hefe zu langsam. Danach kommt die wichtigste Phase: die Reifung. Frischer Met schmeckt herb und „jung”; erst nach mindestens 3 Monaten Lagerung auf Flasche oder im Fass runden sich Aromen ab. Hochwertige Mete reifen 6–12 Monate und entwickeln dabei eine Tiefe, die frisch abgefülltem Met fehlt. Mindestens einmal abziehen (umschöpfen), um Hefesatz und Trübstoffe zu entfernen. Als Gärbehälter eignen sich Glasballons, PE-Fässer oder Edelstahl; Edelstahl lässt sich am leichtesten reinigen und desinfizieren.

Darf ich als Imker Met verkaufen — welche Erlaubnis brauche ich?

Für die Herstellung selbst brauchst du keine Genehmigung. Wer Met aber gewerblich verkauft, muss ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich gilt: Met unterliegt als weinähnliches Getränk der Verbrauchsteuer. Das bedeutet, du musst dich beim zuständigen Hauptzollamt als Steuerlagerinhaber oder als Kleinsterzeuger anmelden, bevor du den ersten Liter verkaufst. Die Anmeldung ist formlos möglich und in der Regel unbürokratisch. Der Verkauf im Hofladen, auf Märkten oder online ist dann grundsätzlich erlaubt — die Meldepflicht beim Zoll besteht aber von Anfang an. In Österreich gelten ähnliche Regeln; zuständig ist das jeweilige Zollamt.

Wer Met ausschließlich für den Eigenverbrauch herstellt und gelegentlich an Freunde verschenkt (kein Verkauf), braucht keine Anmeldung.

Was schreiben die Leitsätze für weinähnliche Getränke vor?

Die „Leitsätze für weinähnliche Getränke” des Deutschen Lebensmittelbuchs (DLMB) beschreiben, was „Met” heißen darf. Kernaussagen:

  • Ausgangsprodukt ist ausschließlich Honig (keine Zuckerzusätze beim klassischen Met).
  • Der Alkoholgehalt liegt typischerweise zwischen 4 und 14 vol%.
  • Zusätze wie Früchte, Gewürze oder Hopfen sind zulässig, müssen aber auf dem Etikett genannt werden.
  • Bezeichnungen wie „Frühlings-Met” oder „Kräuter-Met” sind erlaubt, sofern die namensgebende Zutat enthalten ist.

Die Leitsätze sind keine Gesetze, aber Gerichte und Behörden orientieren sich daran. Wer die Bezeichnung „Met” auf dem Etikett führt, sollte diese Vorgaben kennen und einhalten — sonst drohen bei Kontrollen Beanstandungen.

Wie wird Met steuerlich behandelt — Weinsteuer, Gewerbe oder Landwirtschaft?

Met fällt nicht unter die Biersteuer oder die klassische Weinsteuer, sondern unter das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) — konkret als weinähnliches Erzeugnis (§ 25 ff.). Der Steuersatz richtet sich nach dem Alkoholgehalt:

  • Bis 15 vol%: 136 € je Hektoliter (Stand 2025, Regelsteuersatz für weinähnliche Getränke ohne Kohlensäure).
  • Ab 15 vol%: höherer Satz als Zwischenerzeugnis.

Haushaltsmengen (Eigenverbrauch, keine Abgabe) sind steuerfrei. Sobald du verkaufst, entsteht Steuerschuld. Kleinsterzeuger bis zu einer bestimmten Jahresmenge (derzeit 1.000 hl) können vergünstigte Sätze oder vereinfachte Verfahren nutzen — frage beim Hauptzollamt nach.

Zur Einkommensteuer: Imker können unter die Pauschalbesteuerung für Landwirte fallen (§ 13a EStG), solange Met Nebenprodukt der eigenen Imkerei bleibt. Wer aber Met im größeren Stil produziert und vermarktet, überschreitet oft die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit. Dann gelten normale Gewinnermittlung und ggf. Gewerbesteuer. Im Zweifel lohnt ein Gespräch mit einem Steuerberater — ETL hat einen guten Überblick zu Imker-Steuerfragen veröffentlicht.

Zum Thema Verkauf allgemein und Direktvermarktung findest du mehr im Artikel Honig verkaufen — was Imker wissen müssen.

Wie kennzeichne ich meine Met-Flaschen richtig?

Met muss nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden. Pflichtangaben auf dem Etikett:

  • Bezeichnung: „Met” oder „Honigwein” (ggf. mit Zusatz wie „trocken”, „mit Ingwer” etc.)
  • Nettofüllmenge in ml
  • Alkoholgehalt in vol% (bei über 1,2 vol% Pflicht)
  • Zutatenverzeichnis (Honig, Wasser, Hefe, ggf. Früchte/Gewürze)
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
  • Allergen-Hinweise (Honig selbst ist kein deklarationspflichtiges Allergen, aber Schönungsmittel wie Eiklar wären es)
  • Losnummer (für die Rückverfolgbarkeit)

Für das Format der Angaben und Schriftgrößen gelten die LMIV-Mindestanforderungen (1,2 mm Schriftgröße bei Gefäßen über 80 cm² Etikettfläche). Ein gutes Etikett-Tool wie label.hofwerk.at führt dich durch alle Pflichtfelder und warnt bei fehlenden Angaben.

Wo und wie kann ich Met als Imker vermarkten?

Met lässt sich über mehrere Kanäle absetzen:

Direkt am Hof und auf Märkten: Hier erreichst du Käufer, die handwerkliche Produkte schätzen. Erzähle die Geschichte — deine Tracht, dein Anbaugebiet, das Reifelager. Das rechtfertigt höhere Preise als Discounter-Standardwein.

Online-Versand: Alkohol darf in Deutschland per Post versendet werden. Du brauchst eine entsprechende Altersverifikation beim Kauf. Plattformen wie eigene Shop-Systeme oder spezialisierte Marktplätze für Handwerksprodukte eignen sich gut.

Gastronomie und Feinkostläden: Direktkontakt zu Restaurants, die regionale Besonderheiten auf der Karte führen, lohnt sich — besonders bei trockenen, hochwertigen Meten als Alternative zu Weinbegleitung.

Kombiangebote: Met als Ergänzung zum Honig-Direktverkauf ist ein natürlicher Schritt. Wer schon Stammkunden für Blütenhonig hat, kann Met als Erweiterung des Sortiments anbieten — das schafft höheren Warenkorbwert und hebt das Produkt-Erlebnis. Geschenksets (Glas Honig + kleine Met-Flasche) sind beliebt und preislich gut positionierbar.

Preisgestaltung: Met als handwerkliches Nischenprodukt erzielt deutlich höhere Preise als industrieller Honigwein. Robuste Richtwerte je nach Ausbaustufe und Region: 8–20 € für 0,5 l, bei Premiumabfüllungen (Jahrgangs-Met, besondere Trachten) auch mehr. Starte nicht zu niedrig — der Preis signalisiert Qualität.

Beachte: Werbung für alkoholische Getränke unterliegt strengen Regeln — keine gesundheitsbezogenen Aussagen, keine Werbung die sich gezielt an Kinder richtet.

Weitere Tipps zur Direktvermarktung von Bienenprodukten findest du im Artikel Bienenwachs verkaufen als Imker — viele der dort beschriebenen Kanäle lassen sich auch für Met nutzen.

Häufige Fragen

Wie viel Honig brauche ich für einen Liter Met?
Als Richtwert gelten 300–500 g Honig pro Liter Wasser. Für einen trockenen Met eher 300 g, für einen halbsüßen bis zu 500 g.
Brauche ich als Imker eine Genehmigung um Met herzustellen?
Nein, die Herstellung ist genehmigungsfrei. Wer Met verkauft, muss ein Gewerbe anmelden und das Hauptzollamt wegen der Schaumweinsteuer kontaktieren.
Wie lange dauert die Gärung beim Met?
Die Hauptgärung dauert je nach Temperatur und Hefe 2–6 Wochen. Die anschließende Reifung sollte mindestens 3–6 Monate betragen.
Welche Steuer fällt auf Met an?
Met unterliegt als weinähnliches Getränk der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, je nach Alkoholgehalt. Imker müssen sich beim Hauptzollamt anmelden.
Was muss auf ein Met-Etikett?
Pflicht: Bezeichnung, Nettofüllmenge, Alkoholgehalt (vol%), Hersteller, Zutaten, MHD, ggf. Allergen-Hinweise. Details regelt die LMIV.

Quellen

  1. bienen&natur — Met selber machen
  2. imkerrechtsanwalt.de — Verarbeitungsstufe Honig
  3. ETL — Die Bienen und die Steuern 2025

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 20. Juni 2026.