Hofwerk · Imker eine Werkstatt · hofwerk.at
■ Kennzeichnung & Recht kennzeichnung-recht

Honig-Pflichtangaben 2026: Was aufs Etikett muss

Sieben Pflichtangaben nach LMIV und Honigverordnung: was auf jedes Honigglas gehört, welche Schriftgröße gilt und was Direktvermarkter zusätzlich beachten.

Mit KI erstellt · Herausgeber: Sascha Ardeleanu · ·
🐝 Kostenlos in der Imker-Welt

Der Etiketten-Generator führt dich Schritt für Schritt durch die Pflichtangaben nach LMIV & Honigverordnung — ohne Rechts-Studium, druckfertig als PDF.

Etikett kostenlos erstellen Kostenlos · ohne Zahlungsdaten
Honiggläser mit leeren Etiketten
■ Pflicht aufs Glas · auf einen Blick
  1. 1 Verkehrsbezeichnung — „Honig" oder genaue Sorte (z. B. Blütenhonig)
  2. 2 Ursprungsland — Land der Tracht — bei Mischhonig ab 2026 alle Länder
  3. 3 Name & Anschrift — Hersteller oder Abfüller, vollständige Postanschrift
  4. 4 Nettofüllmenge — Gewicht in g/kg — bei ≥ 50 g Schrifthöhe min. 4 mm
  5. 5 Mindesthaltbarkeit — „Mindestens haltbar bis …" — Monat/Jahr genügt
  6. 6 Loskennzeichnung — Charge (L…) — entfällt, wenn MHD taggenau
  7. 7 Lagerhinweis — „Trocken und vor Wärme geschützt lagern", oft Pflicht

Aufs Honigetikett gehören sieben Pflichtangaben: Verkehrsbezeichnung (z. B. „Honig” oder „Blütenhonig”), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Loskennzeichnung, Name und Anschrift des Imkers, Ursprungsland und ein Lagerhinweis. Diese Pflicht gilt ab dem ersten verkauften Glas — ohne Ausnahme, ohne Mindestmenge. Die Regeln kommen aus der Honigverordnung und der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV); wer sie ignoriert, riskiert Beanstandungen beim nächsten Marktbesuch der Lebensmittelkontrolle.

Ab wie vielen Völkern bin ich als Imker kennzeichnungspflichtig?

Die Kennzeichnungspflicht hängt nicht an der Völkerzahl — sie gilt ab dem ersten verkauften Glas. Ob du zehn Völker oder zweihundert hast, spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Übergang von der Eigenversorgung zum Verkauf. Schenkst du Honig, greift formal keine Kennzeichnungspflicht. Sobald jedoch Geld oder eine andere Gegenleistung fließt, bist du Lebensmittelunternehmer im Sinne der EU-Basisverordnung.

Auch der direkte Verkauf am Bienenstand, auf dem Wochenmarkt oder an Nachbarn fällt darunter. Die einzige Erleichterung für Kleinsterzeuger: Bei Direktvermarktung in kleinen Mengen an den Endverbraucher am Ort der Erzeugung lässt das Lebensmittelrecht in vielen Bundesländern vereinfachte Formen zu. Konkret bedeutet das oft, dass eine handschriftliche Beschilderung am Stand ausreicht — aber der Inhalt (Bezeichnung, Herkunft, Gewicht, MHD) muss trotzdem stimmen. Welche Regeln in deinem Bundesland gelten, klärt das zuständige Veterinäramt.

Welche Angaben muss jedes Honig-Glas tragen?

Sieben Pflichtangaben sind gesetzlich vorgeschrieben — alle anderen sind freiwillig. Die Basis liefert die Honigverordnung in Verbindung mit der LMIV:

Verkehrsbezeichnung: „Honig” reicht. Besser ist die genaue Sorte, also „Blütenhonig” oder „Waldhonig”. Ein Sortenhonig setzt voraus, dass er vollständig oder überwiegend aus der genannten Tracht stammt und deren sortentypische Merkmale trägt — die Pollen-Richtwerte sind je Sorte verschieden (z. B. Raps ≥ 60 %, Robinie ≥ 20 %) und lassen sich per Laboranalyse belegen.

Ursprungsland: „Deutscher Honig” oder das Land, in dem die Tracht gesammelt wurde. Region oder Stadt dürfen zusätzlich stehen, ersetzen aber das Land nicht. Bei Mischhonig gelten ab Juni 2026 neue Regeln (dazu unten mehr).

Name und Anschrift des Herstellers oder Abfüllers: Eine vollständige Postanschrift — Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Eine E-Mail-Adresse oder eine Website allein reicht nicht.

Nettofüllmenge: Das Nettogewicht in Gramm, ermittelt mit einer geeichten Waage. Die Mindestschriftgröße hängt vom Gewicht ab: Bei den meisten Honiggläsern (200 g bis 1 kg) müssen die Ziffern mindestens 4 mm hoch sein.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Zwingend mit dem Wortlaut „Mindestens haltbar bis …”. Das exakte Datum muss nicht stehen — „Ende 2027” oder „01/2028” genügen. Das MHD darf der Imker selbst festlegen; der D.I.B. empfiehlt zwei Jahre ab Abfüllung. Mehr dazu im Artikel Honig-MHD selbst festlegen.

Loskennzeichnung (Chargennummer): Ermöglicht die Rückverfolgung. Sie kann entfallen, wenn das MHD taggenau angegeben ist.

Lagerhinweis: Empfohlen, teilweise als Pflicht ausgelegt: „Trocken und vor Wärme geschützt lagern.” Der Hinweis verlängert die faktische Haltbarkeit, weil er Kunden von der Fensterbrett-Lagerung in der Sonne abhält — ein häufiger Grund für frühzeitige Qualitätsverluste.

Was nicht aufs Etikett muss: eine Nährwerttabelle. Honig besteht aus einer einzigen Zutat und ist nicht verarbeitet — damit ist er ausdrücklich ausgenommen.

Wann reicht die Adresse — und wann brauche ich ein richtiges Etikett?

Ein „richtiges” gedrucktes Etikett ist lebensmittelrechtlich nie vorgeschrieben — Pflicht ist der Inhalt, nicht die Form. Wer am Bienenstand oder auf dem Wochenmarkt verkauft, kann die meisten Pflichtangaben als Aufkleber, Stempel oder handgeschriebenen Zettel am Glas befestigen. Entscheidend ist, dass der Käufer alle Angaben lesen kann, bevor er kauft.

Praktisch sieht es so aus: Für wenige Dutzend Gläser im Jahr genügt ein gestempeltes oder beschriftetes Etikett. Sobald du regelmäßig größere Mengen abgibst — Hofläden belieferst, Onlineversand machst oder deinen Honig in Geschäften platzierst — lohnt sich ein gedrucktes Etikett, das alle Pflichtfelder sicher enthält und professionell wirkt, zum Beispiel gebaut mit dem Etikett-Tool von Hofwerk. Welcher Online-Kanal sich dafür überhaupt lohnt, erklärt Honig online verkaufen: Welcher Kanal lohnt für Imker?

Die Lebensmittelkontrolle prüft nicht das Design, sondern den Inhalt. Ein handgeschriebenes Etikett mit vollständigen Angaben ist besser als ein schönes Drucketikett, das die Herkunft vergessen hat.

Was hat sich mit der Honigverordnung ab Juni 2026 konkret geändert?

Ab dem 14. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue Pflicht für Mischhonig: Alle Ursprungsländer müssen einzeln, in absteigender Reihenfolge nach ihrem Anteil und mit den jeweiligen Prozentwerten auf dem Etikett stehen — gut sichtbar auf der Vorderseite. Die bisher übliche Sammelbezeichnung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern” ist damit Geschichte.

Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der deutschen Honigverordnung zugestimmt. Deutschland hat dabei auf eine mögliche Ausnahme verzichtet, die nur die vier größten Ursprungsländer hätte nennen lassen. Stattdessen gilt: vollständige Transparenz, alle Länder, alle Prozente.

Für die meisten Hobbyimker und regionalen Direktvermarkter ändert sich dadurch wenig — ihr Honig stammt ohnehin aus einer definierten Quelle. Die Änderung trifft vor allem Händler und Abfüller, die Honige aus mehreren Ländern mischen.

Übergangsregelung: Honig, der vor dem 14. Juni 2026 abgefüllt und mit dem alten Etikett versehen wurde, darf weiter verkauft werden. Etiketten, die ab dem 14.06.2026 hergestellt oder etikettiert werden, brauchen bereits die neuen Angaben — Altbestände dürfen unverändert abverkauft werden.

In Österreich gelten ähnliche Anforderungen durch die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinien. Imker, die in beiden Ländern verkaufen, sollten prüfen, ob ihre Etiketten die Vorgaben beider Länder erfüllen — die österreichischen Besonderheiten im Detail behandelt der Beitrag Honigetiketten in Österreich.

Wer also Honig aus einer eigenen österreichischen Trachtquelle in Deutschland verkauft — oder umgekehrt —, muss das Ursprungsland klar und vollständig nennen. Eine Formulierung wie „Honig aus Österreich” ist dann auf dem Etikett ausreichend. Werden jedoch Honige aus AT und DE gemischt, gelten die neuen Transparenzregeln für Mischhonig.

Welche Fehler beanstandet die Lebensmittelkontrolle am häufigsten?

Die Kontrolle schaut gezielt auf wiederkehrende Schwachstellen. Wer diese kennt, vermeidet die häufigsten Probleme:

Fehlende oder unvollständige Adresse. Eine E-Mail-Adresse oder ein Vereinsname ohne Straße reicht nicht. Die Postanschrift muss vollständig sein.

Falsches oder fehlendes MHD-Format. „Haltbar bis 2027” ohne den Wortlaut „Mindestens haltbar bis” ist ein Formfehler. Auch ein fehlendes MHD ist ein häufiger Fund.

Keine Loskennzeichnung. Wer kein taggenau formuliertes MHD hat, braucht zwingend eine Chargennummer. Viele vergessen das.

Unzulässige Werbeaussagen. „Kalt geschleudert”, „naturbelassen” oder „echt” sind entweder verboten oder als Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig. „Bienenhonig” ist übrigens ausdrücklich erlaubt. „Echter Deutscher Honig” darf nur auf dem D.I.B.-Gewährverschluss stehen.

Zu kleine Schrift beim Gewicht. Die Mindestschriftgröße von 4 mm bei Gläsern zwischen 200 g und 1 kg wird oft unterschätzt. Ein Ausdruck in 8-Punkt-Schrift auf einem kleinen Etikett kann schon zu klein sein.

Fehlende Herkunftsangabe bei Mischhonig. Mit der neuen Regelung ab Juni 2026 wird dieser Punkt zum Hauptkontrollziel. Wer noch mit Sammelangaben arbeitet, riskiert Beanstandungen.

Die Lebensmittelkontrolle ist kein Gegner — sie hilft, Fehler zu finden, bevor sie zum Problem werden. Ein Anruf beim örtlichen Veterinäramt vor dem ersten Marktstand lohnt sich fast immer.

Wo kann ich mein Etikett geführt durch die Pflichtangaben erstellen?

Ein Etikett, geführt durch die Pflichtangaben, zu bauen ist keine Hexerei — wenn man weiß, welche Felder Pflicht sind und welche Formulierungen verboten sind. Der schnellste Weg: das geführte Etikett-Tool von Hofwerk, das die Pflichtangaben abfragt und automatisch prüft, ob alle Felder vollständig ausgefüllt sind — mit dem kostenlosen Konto ist 1 Honig-Etikett pro Monat gratis.

Wer Honig verkaufen will und noch nicht sicher ist, was dabei alles dazugehört, findet den Überblick im Artikel Honig verkaufen als Imker. Den kompletten Gestaltungs-Weg — von den Pflichtangaben bis zum druckfertigen Etikett — beschreibt Schritt für Schritt Honig-Etiketten erstellen.

Ein solides Etikett schützt dich bei der Kontrolle — und zeigt dem Käufer, dass du deinen Honig ernst nimmst.

Wer seine Chargen sauber dokumentieren will, findet im Artikel Loskennzeichnung Honig eine genaue Anleitung, wie Chargennummern vergeben und im Logbuch festgehalten werden. Das ist keine Pflicht-Bürde, sondern echter Schutz: Wenn ein Glas beanstandet wird, kannst du über die Losnummer sofort nachvollziehen, aus welcher Ernte es stammt und welche anderen Gläser betroffen sein könnten.

Häufige Fragen

Ab wann bin ich als Imker kennzeichnungspflichtig?
Sobald du Honig verkaufst — egal ob an Nachbarn, auf dem Markt oder im Hofladen — greift die Kennzeichnungspflicht. Eine Mindestmenge gibt es nicht.
Braucht Honig eine Nährwerttabelle auf dem Etikett?
Nein. Honig ist ein unvermischtes Naturprodukt aus einer Zutat. Die EU-LMIV befreit solche Erzeugnisse von der Nährwerttabellenpflicht.
Was hat sich ab dem 14. Juni 2026 bei der Herkunftskennzeichnung geändert?
Bei Mischhonig müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge mit ihren prozentualen Anteilen auf der Vorderseite des Etiketts stehen. Sammelbezeichnungen wie 'EU/Nicht-EU' sind nicht mehr erlaubt.
Darf ich 'kalt geschleudert' auf das Etikett schreiben?
Nein. Die Honigverordnung lässt diesen Begriff nicht zu, weil er den irreführenden Eindruck erweckt, andere Imker würden heiß schleudern — was technisch gar nicht geht.
Wie lange läuft die Übergangsfrist für alte Etiketten?
Honig, der vor dem 14. Juni 2026 abgefüllt und etikettiert wurde, darf noch verkauft werden. Etiketten, die ab dem 14.06.2026 hergestellt oder aufgebracht werden, brauchen bereits die neuen Angaben.

Quellen

  1. Deutscher Imkerbund — Mehr Klarheit auf dem Honigetikett
  2. bienen&natur — Honig-Etikett: Diese Angaben müssen drauf
  3. LWG Bayern — Honigrecht (PDF)

Transparenz: Mit KI erstellter Artikel

Dieser Beitrag wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt. Vor der Veröffentlichung laufen automatische Kontrollen — Pflichtfelder, Mindestzahl verlinkter Quellen, Verständlichkeit und eine Liste unzulässiger Werbeformeln. Diese Kontrollen prüfen die Form, nicht den Wahrheitsgehalt; eine inhaltliche Einzelprüfung jedes Artikels durch einen Menschen findet nicht statt. Verantwortlich für die Veröffentlichung (Medieninhaber und Herausgeber): Sascha Ardeleanu. Fehler entdeckt? Kurze Mail an [email protected] — wir sehen uns jede Meldung an und korrigieren berechtigte Fehler nach unserer Korrektur-Richtlinie.

Verwandte Artikel

Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 6. Juli 2026.

Kostenlos starten gratis · ohne Zahlungsdaten