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Honig verkaufen 2026: Kompletter Leitfaden für Imker

Honig verkaufen als Imker in Deutschland und Österreich: Vermarktungswege, Etikettenpflicht, Gewerbe, Steuergrenzen und Preisfindung — praxisnah erklärt.

Mit KI erstellt · Herausgeber: Sascha Ardeleanu · ·
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Imkerin verkauft Honig am Marktstand

Als Imker darfst du deinen Honig grundsätzlich direkt an Endkunden verkaufen — ab Hof, auf Märkten oder online. Was du beachten musst, hängt vor allem davon ab, wie viel du verkaufst: Wenige Völker und ein kleiner Umsatz bedeuten kaum Aufwand. Wächst das Geschäft, kommen Gewerbe, Steuern und Kennzeichnungspflichten hinzu.

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Darf ich meinen Honig einfach so verkaufen?

Ja — mit einigen Rahmenbedingungen. Honig ist ein Lebensmittel, das der Honigverordnung (HonigV) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) unterliegt. Das klingt strenger als es für kleine Imkereien in der Praxis ist. Wer wenige Völker hat und die Ernte direkt an Nachbarn, Bekannte oder auf dem Wochenmarkt abgibt, kommt mit überschaubaren Pflichten aus.

Problematisch wird es, wenn du unkorrekten Honig anbietest (z. B. mit zu hohem Wassergehalt oder falscher Bezeichnung) oder wenn du die Kennzeichnung weglässt. Das kann Bußgelder nach sich ziehen. Wer richtig etikettiert und sauber arbeitet, ist auf der sicheren Seite.

Welche Vermarktungswege gibt es für Imker?

Für Imker bieten sich mehrere Wege an — und die meisten lassen sich kombinieren:

Direktverkauf ab Hof ist der einfachste Einstieg. Kein Zwischenhändler, du behältst die volle Marge. Ein Schild an der Hofeinfahrt reicht oft schon als Werbung. Viele Imker ergänzen das mit einem selbst befüllten Automaten oder einem kleinen Schaukasten.

Wochenmärkte und Bauernmärkte bringen dir sofortigen Kundenkontakt. Du kannst Verkostungen anbieten, Sortenhonige erklären und direkt Feedback holen. Der Aufwand für Stand und Anreise ist real, aber die Preise, die du dort erzielen kannst, liegen deutlich über dem Großhandel.

Onlineverkauf — eigene Website oder Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Etsy oder regionale Foodportale — ermöglicht eine größere Reichweite ohne feste Öffnungszeiten. Dafür brauchst du ein Impressum und musst Versandkosten und Verpackung einkalkulieren. Welcher Kanal für dich passt und was der Versand realistisch kostet, zeigt Honig online verkaufen: Welcher Kanal lohnt für Imker?

Lokale Einzelhändler, Hofläden und Delikatessläden nehmen gern regionalen Honig — oft auf Kommissionsbasis oder mit 20–30 % Handelsmarge. Für den Einstieg ist das ein guter Weg, wenn du mehr produzierst als du direkt absetzen kannst.

Imkerverbände wie der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) ermöglichen dir, dein Honigangebot im bundesweiten Verzeichnis einzutragen. Das kostet Mitgliedschaft und die Einhaltung der D.I.B.-Qualitätsrichtlinien, bringt aber Sichtbarkeit und Vertrauen.

Preisschilder an einem Marktstand mit Honig

Was muss auf das Etikett beim Honigverkauf?

Das Etikett ist Pflicht — und es gibt klare Vorgaben. Die Mindestangaben nach HonigV und LMIV sind:

  • Bezeichnung (z. B. „Honig”, „Blütenhonig”, „Rapshonig”)
  • Nettofüllmenge in Gramm oder Milliliter
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
  • Name und Anschrift des Imkers oder der Imkerei
  • Herkunftsland (z. B. „Deutschland”)

Neu ab 14. Juni 2026: Bei Mischhonigen, die aus Honig verschiedener Länder bestehen, müssen auf dem Etikett alle Ursprungsländer sowie deren prozentualer Anteil angegeben werden. „Mischung aus EU-Ländern” reicht nicht mehr — es muss konkret heißen, z. B. „Deutschland 70 %, Rumänien 30 %”. Für deinen selbst geernteten Hof-Honig aus einer Region ändert sich damit nichts, solange du keinen zugekauften Honig beimischst.

Mehr Details zu den Kennzeichnungspflichten: Honig kennzeichnen — der Imker-Guide. Wie du aus den Pflichtangaben ein fertiges, druckbares Etikett machst, zeigt Schritt für Schritt der Beitrag Honig-Etiketten erstellen.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für den Honigverkauf?

Das hängt vom Umfang ab. Imker erzielen steuerrechtlich Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung — das ist kein klassisches Gewerbe. Trotzdem gilt: Sobald der Verkauf auf Dauer angelegt ist und du einen Gewinn anstrebst, musst du das Finanzamt informieren.

Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist in den meisten Fällen erst nötig, wenn du über die reine Urproduktion hinausgehst — zum Beispiel wenn du zugekauften Honig verarbeitest, Imker-Zubehör weiterverkaufst oder andere Produkte anbietest.

Für den reinen Honigverkauf aus eigener Ernte gilt: Melde dich beim Finanzamt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb an. Das läuft oft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dein zuständiges Finanzamt oder der regionale Imkerverband gibt dir Auskunft, was in deinem Bundesland gilt.

Wie viel Honig darf ich steuerfrei verkaufen?

Die Antwort hat mehrere Ebenen:

Einkommensteuer: Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern müssen laut BMWK-Auskunft keinen Gewinn aus der Imkerei versteuern — der Gewinn gilt pauschal als null. Bei 31 bis 70 Völkern wird ein Pauschalgewinn von 1.000 Euro angesetzt, egal wie hoch der echte Gewinn ist. Ab 71 Völkern gelten normale Gewinn-Ermittlungsregeln.

Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer bist du bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz (Grenze seit 2025 angehoben, davor 22.000 Euro) von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du weist keine Mehrwertsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Das gilt, wenn die Imkerei deine einzige unternehmerische Tätigkeit ist.

In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr (Grenze seit 2025, davor 35.000 Euro netto).

Details zur steuerlichen Seite — inklusive häufiger Fehler — erklärt der Artikel Honig verkaufen privat ohne Gewerbe und Steuer.

Was ist ein realistischer Preis pro Kilo Honig?

Der Marktpreis für regionalen Direktverkaufs-Honig in Deutschland liegt 2026 je nach Sorte und Absatzweg grob zwischen 8 und 20 Euro pro 500-Gramm-Glas — also 16 bis 40 Euro pro Kilogramm. Das ist eine breite Spanne, weil Sortenhonige wie Akazie oder Edelkastanie deutlich mehr erzielen als einfache Blütenmischungen.

Wo die Mitte des Marktes liegt, zeigen echte Zahlen: Für unseren Honigpreis-Report 2026 haben wir die öffentlich genannten Preise von 138 deutschen Imkereien ausgewertet — der Median liegt bei 17 Euro pro Kilogramm, also 8,50 Euro fürs 500-g-Glas.

Richtwerte für den Direktverkauf:

  • Blütenhonig: 8–12 Euro / 500 g
  • Rapshonig, Waldhonig: 9–14 Euro / 500 g
  • Akazienhonig: 12–18 Euro / 500 g
  • Regionale Spezialitäten, Bio-zertifiziert: bis 20 Euro und mehr

Der Deutsche Imkerbund stellt einen kostenlosen Honigpreisrechner bereit, mit dem du deine Produktionskosten durchrechnen kannst. Wichtig: Kalkuliere nicht nur Schleuder und Gläser, sondern auch deine Zeit, Transportkosten, Versicherung und Verluste durch Kristallisation. Ob deine Vereins-Haftpflicht den Honig-Verkauf überhaupt abdeckt, klärt der Beitrag Imker-Versicherung: Welche Imker wirklich brauchen.

Wie du den richtigen Preis für dich berechnest, liest du in Honig-Preiskalkulation für Imker — für eine schnelle Schätzung pro Glas hilft der Honig-Preis-Rechner oder direkt unser interaktiver Honigpreis-Rechner, der auch Arbeitszeit und Verpackung live mitrechnet.

Welche Auflagen gelten ab Hof und am Marktstand?

Ab Hof kannst du deinen Honig ohne große bürokratische Hürden abgeben — solange du die Kennzeichnungspflichten einhältst und hygienekonform arbeitest. Lebensmittelhygiene-Grundregeln gelten auch für kleine Betriebe: saubere Abfüllung, keine offene Lagerung neben Chemikalien, geprüfte Gläser und Deckel.

Bei sehr kleinen Mengen — Stichwort Direktvermarktung an Endverbraucher in der Nachbarschaft — greift die Ausnahme für Kleinmengen (§ 4 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung). Frag im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nach, was in deinem Landkreis gilt.

Am Marktstand kommt ein Standgenehmigung hinzu — die beantragst du beim Veranstalter oder der Kommune. Manche Märkte verlangen einen Gewerbeschein, andere nicht. Kläre das vorab schriftlich. Die Hygieneregeln sind dieselben wie ab Hof, aber du bist stärker in der Öffentlichkeit — Schilderungspflicht für Allergene (Pollen) solltest du kennen.

Honig verkaufen in Österreich: Gewerbe, Steuer und Kennzeichnung

In Österreich gelten eigene Regeln — die Zahlen weiter oben (30 Völker steuerfrei, Pauschalgewinn) stammen aus dem deutschen Recht und passen für AT nicht. Wer als österreichischer Imker eigenen Honig verkauft, sollte vier Punkte kennen.

Kein Gewerbeschein für eigenen Honig. Imkerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion nach § 2 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung — Bienen gelten dabei ausdrücklich als Nutztiere. Eigenen Honig, Cremehonig, Pollen, Propolis und Wachs darfst du ohne Gewerbeschein verkaufen. Erst wenn du fremden Honig zukaufst und weiterverkaufst oder stärker verarbeitete Produkte machst (Met, Honiglikör, Bonbons, Wachskerzen), wird daraus ein landwirtschaftliches Nebengewerbe. Das ist erlaubt, solange mindestens 51 Prozent eigenes Urprodukt drinstecken und die Einnahmen aus dem Nebenerwerb unter 55.000 Euro brutto im Jahr bleiben (Grenze seit 2025). Die Einordnung erklärt die Wirtschaftskammer.

Du bist Lebensmittelunternehmer — und musst dich registrieren. Ab dem ersten verkauften Glas bist du Lebensmittelunternehmer und musst deinen Betrieb bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren (§ 10 LMSVG). Für Honig genügt die einfache Registrierung — eine Zulassung wie bei Fleisch oder Milch brauchst du nicht. Landwirte mit LFBIS-Nummer sind automatisch registriert. Zusätzlich meldest du deine Bienenhaltung innerhalb von sieben Tagen (Tierhaltungsmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder über den Imkerverein).

Steuer: unter 50 Völkern bleibt fast alles pauschal. Die Imkerei zählt zur Landwirtschaft und wird pauschaliert. Ein Einheitswert wird überhaupt erst ab 50 Bienenvölkern festgestellt — darunter bleibt die Imkerei steuerlich praktisch außer Ansatz. Als Ertragswert rechnet das Finanzamt 11 Euro pro Volk, bis 99 Völker mit einem Pauschalabschlag von 100 Euro. Für die Umsatzsteuer greift die Kleinunternehmerregelung: Wer mit allen unternehmerischen Umsätzen zusammen unter 55.000 Euro brutto im Jahr bleibt (Grenze seit 2025), muss keine Umsatzsteuer verrechnen. Die genauen Sätze und Grenzen ändern sich — im Zweifel bei der Landwirtschaftskammer oder einem Steuerberater mit Landwirtschafts-Erfahrung nachfragen.

Kennzeichnung: zwei AT-Eigenheiten. Rechtsgrundlage ist die österreichische Honigverordnung (BGBl. II Nr. 40/2004, zuletzt geändert per BGBl. II Nr. 50/2026 mit Wirkung ab 14. Juni 2026) plus das Kapitel B 3 des Österreichischen Lebensmittelbuchs. Zwei Dinge sind anders als in Deutschland:

  • Hast du den Honig nicht selbst abgefüllt, musst du darauf hinweisen und den Abfüller mit Name und Anschrift nennen.
  • „Bienenhonig” ist als Bezeichnung in Österreich nicht mehr zulässig (Übergangsfrist für alte Etiketten bis 30. Juni 2027). Korrekt ist schlicht „Honig” oder eine Sortenangabe wie „Blütenhonig”, „Waldhonig” oder „Almhonig” — anders als in Deutschland, wo „Bienenhonig” erlaubt bleibt.

Für 100 Prozent österreichischen Honig genügt weiterhin „Honig aus Österreich”. Die vollständige Pflichtliste fürs Etikett steht im Imker-Guide zur Honig-Kennzeichnung — die AT-Besonderheiten im Detail behandelt Honigetiketten in Österreich.

Hygiene gilt ab dem ersten Glas. Die EU-Lebensmittelhygiene (VO 852/2004) gilt auch für den kleinsten Hobbybetrieb. Das Gesundheitsministerium hat dafür eine eigene Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben veröffentlicht — die beste Orientierung für sauberes Schleudern, Lagern und Abfüllen.

Wann lohnt sich der Verkauf an Großhändler?

Der Großhandel zahlt deutlich weniger als der Direktverkauf — je nach Menge und Qualität oft nur 3 bis 6 Euro pro Kilogramm. Der Vorteil: Du gibst auf einmal große Mengen ab und sparst Verpackungs- und Verkaufsaufwand.

Das lohnt sich vor allem dann, wenn:

  • du mehr produzierst, als du direkt absetzen kannst
  • du die Zeit für Märkte und Kundenkontakt nicht hast
  • du eine verlässliche Abnahme für Ernte-Überschüsse suchst

Für die meisten Hobbyimker und kleinen Betriebe bis ca. 20 Völker ist der Direktverkauf wirtschaftlich sinnvoller. Bei 50 Völkern und mehr kann eine Kombination sinnvoll sein: gute Sorten direkt vermarkten, den Rest über Händler oder die Imker-Kooperative abgeben.

Was der Großhandel konkret pro Kilo zahlt, ab welcher Menge ein Füllbetrieb überhaupt abnimmt, welche Qualitätswerte (Wassergehalt, HMF) er verlangt und wie du den Ankaufpreis verhandelst, steht im Detail unter Honig an Großhandel verkaufen — lohnt das für Imker?.

Wie plane ich meinen Honigverkauf von Anfang an richtig?

Wer strukturiert vorgeht, spart sich später Ärger. Eine pragmatische Checkliste:

Vor der ersten Ernte:

  • Finanzamt informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen)
  • Völkeranzahl dokumentieren (relevant für Steuerpauschalierung)
  • Entscheidung: Kleinunternehmer ja/nein — bei kleinen Mengen meist sinnvoll

Rund um Abfüllung und Etikett:

  • Etikett nach HonigV und LMIV gestalten — alle Pflichtfelder, korrekte Schriftgröße
  • Bei Mischhonig: Herkunftsländer und Prozentanteile ab Juni 2026 Pflicht
  • Gläser und Deckel lebensmittelechte Qualität, MHD realistisch setzen (Honig ist sehr lagerstabil, 2 Jahre sind üblich)

Absatzweg festlegen:

  • Direktverkauf ab Hof oder Markt: günstig für den Einstieg
  • Online: Impressum, Widerrufsrecht, korrekte Produktbeschreibung beachten
  • Händler: Preise vorab schriftlich vereinbaren

Wachstum mitdenken:

  • Ab ca. 70 Völkern oder Umsatz über 25.000 Euro ändert sich die steuerliche Einordnung spürbar — rechtzeitig einen Steuerberater mit Landwirtschafts-Erfahrung einbinden

Wer den Überblick behält und die Kennzeichnung von Anfang an sauber macht, hat die Hälfte der Arbeit schon erledigt. Der Rest ist Ernte und Kundenpflege.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Imker ein Gewerbe anmelden?
Sobald der Honigverkauf auf Dauer angelegt und auf Gewinn ausgerichtet ist, gilt er als Gewerbe — unabhängig von der Völkerzahl. Bei sehr kleinen Mengen kann das Finanzamt es als Liebhaberei einstufen, aber das ist kein verlässlicher Schutz.
Wie viele Bienenvölker darf ich steuerfrei haben?
Bis zu 30 Bienenvölker müssen laut Einkommensteuerrecht keinen Gewinn versteuern. Bei 31 bis 70 Völkern gilt ein Pauschalgewinn von 1.000 Euro. Ab 71 Völkern normale Buchführungspflicht.
Welche Pflichtangaben muss ein Honigetikett enthalten?
Mindestens: Bezeichnung Honig, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Imkers sowie Herkunftsland. Seit 14. Juni 2026 gilt für Mischhonig: alle Ursprungsländer plus prozentualen Anteil angeben.
Was ist ein guter Verkaufspreis für selbst geernteten Honig?
Regionaler Direktverkauf liegt 2026 meist zwischen 10 und 18 Euro pro 500-Gramm-Glas, je nach Sorte und Lage. Sortenhonige wie Akazien- oder Rapshonig erzielen oft höhere Preise als Blütenmischungen.
Darf ich Honig einfach online verkaufen?
Ja, aber mit Impressumspflicht, korrektem Etikett und — falls nicht als Kleinunternehmer — mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Kennzeichnungsregeln gelten online genauso wie im Hofladen.
Brauche ich in Österreich einen Gewerbeschein, um Honig zu verkaufen?
Nein. Eigener Honig zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (§ 2 Gewerbeordnung) und ist gewerbefrei. Ein Gewerbe wird erst nötig, wenn du überwiegend fremden Honig zukaufst und weiterverkaufst. Registrieren musst du dich aber als Lebensmittelunternehmer bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Quellen

  1. BMWK Existenzgründungsportal — Hobby-Imker: Honig verkaufen?
  2. Honigverordnung (HonigV) — gesetze-im-internet.de
  3. Deutscher Imkerbund — Qualitätsrichtlinien Echter Deutscher Honig
  4. WKO — Land- und Forstwirtschaft: Ausnahmen von der Gewerbeordnung (AT)
  5. Österreichische Honigverordnung (BGBl. II 40/2004 idF BGBl. II 50/2026) — RIS
  6. Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben (AT) — verbrauchergesundheit.gv.at
  7. Landwirtschaftskammer — Imkerei steuerlich (AT)

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Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 2. Juli 2026.

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