Als Imker darfst du deinen Honig grundsätzlich direkt an Endkunden verkaufen — ab Hof, auf Märkten oder online. Was du beachten musst, hängt vor allem davon ab, wie viel du verkaufst: Wenige Völker und ein kleiner Umsatz bedeuten kaum Aufwand. Wächst das Geschäft, kommen Gewerbe, Steuern und Kennzeichnungspflichten hinzu.
Darf ich meinen Honig einfach so verkaufen?
Ja — mit einigen Rahmenbedingungen. Honig ist ein Lebensmittel, das der Honigverordnung (HonigV) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) unterliegt. Das klingt strenger als es für kleine Imkereien in der Praxis ist. Wer wenige Völker hat und die Ernte direkt an Nachbarn, Bekannte oder auf dem Wochenmarkt abgibt, kommt mit überschaubaren Pflichten aus.
Problematisch wird es, wenn du unkorrekten Honig anbietest (z. B. mit zu hohem Wassergehalt oder falscher Bezeichnung) oder wenn du die Kennzeichnung weglässt. Das kann Bußgelder nach sich ziehen. Wer richtig etikettiert und sauber arbeitet, ist auf der sicheren Seite.
Welche Vermarktungswege gibt es für Imker?
Für Imker bieten sich mehrere Wege an — und die meisten lassen sich kombinieren:
Direktverkauf ab Hof ist der einfachste Einstieg. Kein Zwischenhändler, du behältst die volle Marge. Ein Schild an der Hofeinfahrt reicht oft schon als Werbung. Viele Imker ergänzen das mit einem selbst befüllten Automaten oder einem kleinen Schaukasten.
Wochenmärkte und Bauernmärkte bringen dir sofortigen Kundenkontakt. Du kannst Verkostungen anbieten, Sortenhonige erklären und direkt Feedback holen. Der Aufwand für Stand und Anreise ist real, aber die Preise, die du dort erzielen kannst, liegen deutlich über dem Großhandel.
Onlineverkauf — eigene Website oder Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Etsy oder regionale Foodportale — ermöglicht eine größere Reichweite ohne feste Öffnungszeiten. Dafür brauchst du ein Impressum und musst Versandkosten und Verpackung einkalkulieren.
Lokale Einzelhändler, Hofläden und Delikatessläden nehmen gern regionalen Honig — oft auf Kommissionsbasis oder mit 20–30 % Handelsmarge. Für den Einstieg ist das ein guter Weg, wenn du mehr produzierst als du direkt absetzen kannst.
Imkerverbände wie der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) ermöglichen dir, dein Honigangebot im bundesweiten Verzeichnis einzutragen. Das kostet Mitgliedschaft und die Einhaltung der D.I.B.-Qualitätsrichtlinien, bringt aber Sichtbarkeit und Vertrauen.
Was muss auf das Etikett beim Honigverkauf?
Das Etikett ist Pflicht — und es gibt klare Vorgaben. Die Mindestangaben nach HonigV und LMIV sind:
- Bezeichnung (z. B. „Honig”, „Blütenhonig”, „Rapshonig”)
- Nettofüllmenge in Gramm oder Milliliter
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
- Name und Anschrift des Imkers oder der Imkerei
- Herkunftsland (z. B. „Deutschland”)
Neu ab 14. Juni 2026: Bei Mischhonigen, die aus Honig verschiedener Länder bestehen, müssen auf dem Etikett alle Ursprungsländer sowie deren prozentualer Anteil angegeben werden. „Mischung aus EU-Ländern” reicht nicht mehr — es muss konkret heißen, z. B. „Deutschland 70 %, Rumänien 30 %”. Für deinen selbst geernteten Hof-Honig aus einer Region ändert sich damit nichts, solange du keinen zugekauften Honig beimischst.
Die vollständige Anleitung zur Etikettierung — inklusive Schriftgrößen, Pflichtposition und Fallstricken — findest du auf label.hofwerk.at, wo du das Etikett direkt erstellen und drucken kannst.
Mehr Details zu den Kennzeichnungspflichten: Honig kennzeichnen — der Imker-Guide
Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für den Honigverkauf?
Das hängt vom Umfang ab. Imker erzielen steuerrechtlich Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung — das ist kein klassisches Gewerbe. Trotzdem gilt: Sobald der Verkauf auf Dauer angelegt ist und du einen Gewinn anstrebst, musst du das Finanzamt informieren.
Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist in den meisten Fällen erst nötig, wenn du über die reine Urproduktion hinausgehst — zum Beispiel wenn du zugekauften Honig verarbeitest, Imker-Zubehör weiterverkaufst oder andere Produkte anbietest.
Für den reinen Honigverkauf aus eigener Ernte gilt: Melde dich beim Finanzamt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb an. Das läuft oft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dein zuständiges Finanzamt oder der regionale Imkerverband gibt dir Auskunft, was in deinem Bundesland gilt.
Wie viel Honig darf ich steuerfrei verkaufen?
Die Antwort hat mehrere Ebenen:
Einkommensteuer: Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern müssen laut BMWK-Auskunft keinen Gewinn aus der Imkerei versteuern — der Gewinn gilt pauschal als null. Bei 31 bis 70 Völkern wird ein Pauschalgewinn von 1.000 Euro angesetzt, egal wie hoch der echte Gewinn ist. Ab 71 Völkern gelten normale Gewinn-Ermittlungsregeln.
Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer bist du bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz (Grenze seit 2025 angehoben, davor 22.000 Euro) von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du weist keine Mehrwertsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Das gilt, wenn die Imkerei deine einzige unternehmerische Tätigkeit ist.
In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze bei 35.000 Euro Nettoumsatz pro Jahr.
Details zur steuerlichen Seite — inklusive häufiger Fehler — erklärt der Artikel Honig verkaufen privat ohne Gewerbe und Steuer.
Was ist ein realistischer Preis pro Kilo Honig?
Der Marktpreis für regionalen Direktverkaufs-Honig in Deutschland liegt 2026 je nach Sorte und Absatzweg grob zwischen 8 und 20 Euro pro 500-Gramm-Glas — also 16 bis 40 Euro pro Kilogramm. Das ist eine breite Spanne, weil Sortenhonige wie Akazie oder Edelkastanie deutlich mehr erzielen als einfache Blütenmischungen.
Richtwerte für den Direktverkauf:
- Blütenhonig: 8–12 Euro / 500 g
- Rapshonig, Waldhonig: 9–14 Euro / 500 g
- Akazienhonig: 12–18 Euro / 500 g
- Regionale Spezialitäten, Bio-zertifiziert: bis 20 Euro und mehr
Der Deutsche Imkerbund stellt einen kostenlosen Honigpreisrechner bereit, mit dem du deine Produktionskosten durchrechnen kannst. Wichtig: Kalkuliere nicht nur Schleuder und Gläser, sondern auch deine Zeit, Transportkosten, Versicherung und Verluste durch Kristallisation.
Wie du den richtigen Preis für dich berechnest, liest du in Honig-Preiskalkulation für Imker.
Welche Auflagen gelten ab Hof und am Marktstand?
Ab Hof kannst du deinen Honig ohne große bürokratische Hürden abgeben — solange du die Kennzeichnungspflichten einhältst und hygienekonform arbeitest. Lebensmittelhygiene-Grundregeln gelten auch für kleine Betriebe: saubere Abfüllung, keine offene Lagerung neben Chemikalien, geprüfte Gläser und Deckel.
Bei sehr kleinen Mengen — Stichwort Direktvermarktung an Endverbraucher in der Nachbarschaft — greift die Ausnahme für Kleinmengen (§ 4 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung). Frag im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nach, was in deinem Landkreis gilt.
Am Marktstand kommt ein Standgenehmigung hinzu — die beantragst du beim Veranstalter oder der Kommune. Manche Märkte verlangen einen Gewerbeschein, andere nicht. Kläre das vorab schriftlich. Die Hygieneregeln sind dieselben wie ab Hof, aber du bist stärker in der Öffentlichkeit — Schilderungspflicht für Allergene (Pollen) solltest du kennen.
Wann lohnt sich der Verkauf an Großhändler?
Der Großhandel zahlt deutlich weniger als der Direktverkauf — je nach Menge und Qualität oft nur 3 bis 6 Euro pro Kilogramm. Der Vorteil: Du gibst auf einmal große Mengen ab und sparst Verpackungs- und Verkaufsaufwand.
Das lohnt sich vor allem dann, wenn:
- du mehr produzierst, als du direkt absetzen kannst
- du die Zeit für Märkte und Kundenkontakt nicht hast
- du eine verlässliche Abnahme für Ernte-Überschüsse suchst
Für die meisten Hobbyimker und kleinen Betriebe bis ca. 20 Völker ist der Direktverkauf wirtschaftlich sinnvoller. Bei 50 Völkern und mehr kann eine Kombination sinnvoll sein: gute Sorten direkt vermarkten, den Rest über Händler oder die Imker-Kooperative abgeben.
Wie plane ich meinen Honigverkauf von Anfang an richtig?
Wer strukturiert vorgeht, spart sich später Ärger. Eine pragmatische Checkliste:
Vor der ersten Ernte:
- Finanzamt informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen)
- Völkeranzahl dokumentieren (relevant für Steuerpauschalierung)
- Entscheidung: Kleinunternehmer ja/nein — bei kleinen Mengen meist sinnvoll
Rund um Abfüllung und Etikett:
- Etikett nach HonigV und LMIV gestalten — alle Pflichtfelder, korrekte Schriftgröße
- Bei Mischhonig: Herkunftsländer und Prozentanteile ab Juni 2026 Pflicht
- Gläser und Deckel lebensmittelechte Qualität, MHD realistisch setzen (Honig ist sehr lagerstabil, 2 Jahre sind üblich)
Absatzweg festlegen:
- Direktverkauf ab Hof oder Markt: günstig für den Einstieg
- Online: Impressum, Widerrufsrecht, korrekte Produktbeschreibung beachten
- Händler: Preise vorab schriftlich vereinbaren
Wachstum mitdenken:
- Ab ca. 70 Völkern oder Umsatz über 25.000 Euro ändert sich die steuerliche Einordnung spürbar — rechtzeitig einen Steuerberater mit Landwirtschafts-Erfahrung einbinden
Wer den Überblick behält und die Kennzeichnung von Anfang an sauber macht, hat die Hälfte der Arbeit schon erledigt. Der Rest ist Ernte und Kundenpflege.