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Honig privat verkaufen: Ohne Gewerbe legal? 2026

Hobbyimker: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden, ab wann wird Honig steuerpflichtig und was gilt für die 30-Völker-Grenze? Praxisnah erklärt für DE und AT.

Von Sascha Ardeleanu ·
Reihen gefüllter Honiggläser im Regal eines Imkers

Hobby-Imker dürfen Honig ohne Gewerbe verkaufen, solange die Imkerei keine planmäßige Gewinnerzielungsabsicht erkennen lässt. Die steuerliche Pflicht beginnt in Deutschland ab 25.000 Euro Jahresumsatz (Kleinunternehmergrenze, ab 2025), in Österreich bei 35.000 Euro netto. Bis 30 Bienenvölker greift das steuerliche Landwirtschaftsprivileg.

Muss ich als Hobbyimker ein Gewerbe anmelden?

Nein — nicht automatisch. Ein Gewerbe liegt vor, wenn du eine selbstständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Wer ein paar Völker hält und gelegentlich Gläser an Nachbarn und Bekannte verkauft, bewegt sich oft noch im Bereich der Liebhaberei — gewerberechtlich ohne Anmeldepflicht.

Das ändert sich, sobald du regelmäßig auf Märkten stehst, online anbietest oder Stammkunden belieferst. Dann deutet alles auf ein planmäßiges Vorgehen hin, das einer Gewerbeanmeldung bedarf. Die Schwelle ist nicht an einer bestimmten Völkerzahl oder Umsatzgröße festgemacht, sondern am Gesamtbild der Tätigkeit.

Ein wichtiger Unterschied: Imker, die ihren Betrieb als land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit führen (dazu gleich mehr), sind vom Gewerberecht weitgehend ausgenommen. Die Gewerbeordnung gilt für sie nicht — aber das Steuerrecht greift trotzdem.

Fazit: Bei wenigen Völkern und gelegentlichem Verkauf brauchst du kein Gewerbe. Sobald du planmäßig und mit Blick auf Einnahmen vorgehst, meld dich beim Gewerbeamt ab — und frag im Zweifel beim Steuerberater nach.

Ab wann wird Honigverkauf steuerpflichtig?

Die steuerliche Pflicht entsteht in zwei Schritten: erst die Einkommensteuer, dann die Umsatzsteuer.

Einkommensteuer: Wer Einkünfte erzielt, muss diese grundsätzlich versteuern. Imker, die unter die Land- und Forstwirtschaft fallen (§ 13 EStG), können Gewinne vereinfacht ermitteln. Wer dagegen als Gewerbe eingestuft wird, versteuert den Gewinn nach den normalen Regeln — zuzüglich etwaigem Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 Euro in Deutschland).

Umsatzsteuer: Hier hilft die Kleinunternehmerregelung. Wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro erreichen wird, ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese Grenze gilt seit 2025 — vorher lag sie bei 22.000 Euro. In Österreich gilt eine Freigrenze von 35.000 Euro netto Jahresumsatz.

Wichtig: Die Grenzen beziehen sich auf den Gesamtumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten — nicht nur auf den Honigverkauf.

Für die meisten Hobby-Imker mit einem Dutzend Völkern bleibt die Umsatzsteuerpflicht theoretisch. Ein Volk bringt im Schnitt zwischen 10 und 30 Kilogramm Honig pro Jahr. Bei zehn Völkern und einem Verkaufspreis von 8 bis 12 Euro je Kilogramm kommt man auf 800 bis 3.600 Euro — weit unter der Grenze.

Was bedeutet die 30-Völker-Grenze für die Steuer?

Die 30-Völker-Grenze ist eine einkommensteuerliche Sonderregel, keine Gewerbepflicht-Schwelle.

Imkerei gilt nach § 13 EStG als Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb einen bestimmten Umfang nicht überschreitet. Bis 30 Bienenvölker darf der Gewinn pauschal nach amtlichen Richtwerten ermittelt werden. Das erspart aufwändige Buchführung: Man setzt einfach den Pauschalgewinn pro Volk an, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht (die genauen Werte variieren je nach Jahr und Bundesland — prüfe den aktuellen Richtwert beim Finanzamt oder Steuerberater).

Zwischen 30 und 70 Völkern gilt die Pauschalierung nur noch eingeschränkt. Ab 70 Völkern muss der Gewinn durch Aufzeichnungen belegt werden, die Buchführungspflicht greift.

Das heißt für Hobby-Imker konkret: Wer unter 30 Völker hält, hat den geringsten Aufwand beim Finanzamt. Die Tätigkeit zählt als Landwirtschaft, der Pauschalgewinn ist oft gering, und es fällt kaum Einkommensteuer an — sofern keine weiteren hohen Einnahmen dazukommen.

Ein Gewerbe entsteht dadurch trotzdem, wenn man die oben genannten Merkmale (planmäßig, Gewinnerzielungsabsicht) erfüllt. Die steuerliche Einstufung als Landwirtschaft und die gewerberechtliche Anmeldepflicht sind zwei verschiedene Dinge.

Gilt die Kleinunternehmerregelung für Imker?

Ja, die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG in Deutschland) steht auch Imkern offen — unabhängig davon, ob sie gewerblich oder landwirtschaftlich tätig sind.

Die Bedingungen in Deutschland ab 2025:

  • Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 Euro
  • Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich nicht über 100.000 Euro

Wer diese Grenzen einhält, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Auf dem Etikett und der Rechnung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

In Österreich gilt die entsprechende Regelung mit 35.000 Euro Nettoumsatz. Imker, die ihren Honig ausschließlich im Inland verkaufen und diesen Betrag nicht erreichen, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert — etwa um Vorsteuer aus Neuanschaffungen (Schleuder, Beuten) zurückzuholen — bindet sich für mindestens fünf Jahre. Das lohnt sich erst bei größeren Investitionen.

Eine Besonderheit für landwirtschaftliche Imker: Sie können auch die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG wählen. Dabei wird die Umsatzsteuer pauschal mit einem amtlichen Satz abgerechnet, ohne dass Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Ob das günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr zu Kennzeichnung und Direktvermarktung findest du im Artikel Honig verkaufen — Was Imker wissen müssen.

Was passiert steuerlich, wenn ich Fremdhonig zukaufe?

Sobald du Honig von anderen Imkern oder aus dem Großhandel zukaufst und unter deinem Namen weiterverkaufst, betrittst du steuerlich unsicheres Gelände.

Die Grundregel: Landwirtschaftliche Einkommensteuerregelungen (inklusive Pauschalgewinn) gelten nur für Produkte aus dem eigenen Betrieb. Fremdhonig, den du weiterverkaufst, ist Handelsware. Der Erlös daraus gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb — auch wenn du daneben eigene Völker hast.

Das Finanzamt schaut dabei auf das Verhältnis: Wenn zugekaufte Waren den Umsatz überwiegen, kann die gesamte Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden. Ein kleiner Zukauf zur Ergänzung des eigenen Sortiments ist in der Regel unproblematisch. Wer hauptsächlich Fremdware handelt, betreibt de facto ein Handelsgewerbe — mit allen steuerlichen Konsequenzen.

Was das für die Kennzeichnung bedeutet, ist eine eigene Frage: Honig aus verschiedenen Quellen darf nicht einfach vermischt als Eigenerzeugnis deklariert werden. Mehr dazu erklärt imkerrechtsanwalt.de in seinem Artikel zur Verarbeitungsstufe beim Mischen.

Brauche ich eine Betriebsnummer oder Meldepflicht?

Ja, aber nicht wegen des Verkaufs — sondern wegen der Bienen.

In Deutschland müssen Imker ihren Bienenstand beim zuständigen Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes melden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du verkaufst oder nicht, und betrifft auch Hobby-Imker mit nur einem Volk. Die Meldung dient der Seuchenüberwachung (Varroose, Amerikanische Faulbrut) und kostet in der Regel nichts.

Für Österreich gilt entsprechend die Meldepflicht beim Österreichischen Imkerbund oder der zuständigen Behörde des Bundeslandes.

Eine gewerbliche Betriebsnummer der IHK oder Handwerkskammer brauchst du erst, wenn du tatsächlich ein Gewerbe betreibst. Wer unter dem Radar der Gewerbepflicht bleibt (Liebhaberei oder Landwirtschaft), hat dort nichts zu tun.

Praktisch heißt das: Geh als erstes zum Veterinäramt oder zur Tierseuchenkasse — das ist Pflicht. Dann prüfe, ob dein Verkaufsumfang eine Gewerbeanmeldung erfordert.

Was sollte ich trotzdem aufzeichnen — auch als Hobby-Imker?

Auch wer nicht buchführungspflichtig ist, tut gut daran, ein paar einfache Aufzeichnungen zu führen.

Erstens: Ein Völkerbuch. Es dokumentiert Anzahl und Standort deiner Bienen, Behandlungsmaßnahmen gegen Varroamilben und Bestandsveränderungen. Das ist nicht nur für das Veterinäramt nützlich, sondern auch Beweis dafür, dass du eine ordentliche Imkerei führst.

Zweitens: Einnahmen und Ausgaben. Auch wer unter der Kleinunternehmergrenze liegt, sollte Umsätze festhalten. Wenn das Finanzamt irgendwann fragt, ob du wirklich unter 25.000 Euro geblieben bist, brauchst du Belege. Einfache Tabelle, monatliche Einträge — fertig.

Drittens: Rechnungen oder Quittungen. Bei Direktverkauf reicht oft ein handgeschriebener Kassenbon. Wer Stammkunden beliefert oder auf Märkten steht, sollte durchnummerierte Belege ausstellen.

Für die Etiketten deines Honigs gelten eigene Pflichtangaben nach der Honigverordnung und der LMIV. Welche das sind und wie du sie einfach umsetzen kannst, zeigt der Artikel Honig kennzeichnen: Der Imker-Guide zur LMIV. Wer die Etiketten direkt im Browser erstellen will, findet unter label.hofwerk.at ein kostenloses Werkzeug dafür.

Die Aufzeichnungen kosten wenig Zeit — und ersparen im Ernstfall viel Ärger.

Häufige Fragen

Muss ich als Hobbyimker mit wenigen Völkern ein Gewerbe anmelden?
Nein, solange die Imkerei als Liebhaberei gilt — kein Gewinnstreben, kein planmäßiger Betrieb. Sobald du planmäßig und auf Dauer Honig verkaufst, entsteht ein Gewerbe, das du anmelden musst.
Bis zu welchem Umsatz muss ich als Imker keine Umsatzsteuer zahlen?
In Deutschland gilt ab 2025 die Kleinunternehmergrenze von 25.000 Euro Jahresumsatz. In Österreich liegt sie bei 35.000 Euro netto. Unterhalb dieser Grenzen entfällt die Umsatzsteuer.
Was bedeutet die 30-Völker-Grenze für Imker steuerlich?
Bis 30 Bienenvölker gilt die Imkerei nach EStG § 13 als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Gewinn darf pauschal ermittelt werden, was die Buchführung vereinfacht. Ab 70 Völkern entfällt diese Pauschalierung.
Was passiert steuerlich, wenn ich Fremdhonig zukaufe?
Sobald du fremden Honig zukaufst und weiterverkaufst, wechselt die Tätigkeit ggf. in den gewerblichen Bereich. Das Finanzamt prüft dann, ob noch Land- und Forstwirtschaft oder schon Handel vorliegt.
Brauche ich als Imker eine Betriebsnummer oder Meldepflicht?
Du musst deinen Bienenstand beim zuständigen Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse melden — das ist keine gewerbliche Pflicht, sondern eine seuchenrechtliche. Eine IHK-Pflichtmitgliedschaft entsteht erst mit einem echten Gewerbebetrieb.

Quellen

  1. Existenzgründungsportal (BMWK) — Hobby-Imker: Honig verkaufen?
  2. ETL — Süßer Honig, saftige Steuern 2025
  3. imkerrechtsanwalt.de — Honig mischen / Verarbeitungsstufe

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 20. Juni 2026.