Die Losnummer auf dem Honigetikett ist Pflicht — außer du gibst ein taggenaues Mindesthaltbarkeitsdatum (Tag, Monat, Jahr) an. In diesem Fall darfst du die Loskennzeichnungsnummer nach § 2 Nr. 5 der Loskennzeichnungsverordnung weglassen. Das Logbuch, das deine Chargen dokumentiert, brauchst du in beiden Fällen — die Ausnahme befreit nur vom Abdruck auf dem Etikett, nicht von der Pflicht zur Rückverfolgbarkeit.
Was ist eine Losnummer beim Honig — und was hat das mit der Chargenverordnung zu tun?
Die Losnummer ist eine Kennzeichnung, die eine Gruppe von Honiggebinden derselben Abfüllung eindeutig identifiziert. Rechtsgrundlage ist die Loskennzeichnungsverordnung (LKV), die seit 1993 gilt.
Ein „Los” im Sinne der LKV ist eine Gesamtheit von Verkaufseinheiten, die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt oder verpackt wurden. Für einen Imker heißt das: alle Gläser, die du an einem Tag aus demselben Eimer abfüllst, bilden in der Regel ein Los.
Ziel der Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit. Wenn ein Glas Honig beanstandet wird, soll das Amt sofort wissen, welche anderen Gläser aus derselben Abfüllung stammen — und welche davon zurückgerufen werden müssten. Das klingt nach Aufwand, ist in der Imker-Praxis aber mit einem einfachen Notizbuch lösbar.
Losnummer und Chargennummer meinen in der Imker-Praxis dasselbe. Die LKV spricht von „Los”, im Alltag sagt man „Charge”. Beides bezeichnet dieselbe Einheit: eine abgrenzbare Abfüllmenge mit gemeinsamer Herkunft.
Wann darf die Losnummer auf dem Honigetikett entfallen?
Die Losnummer entfällt, wenn du ein taggenaues MHD auf dem Etikett angibst — also das Datum in der Form Tag/Monat/Jahr, zum Beispiel „mindestens haltbar bis 15.06.2028”.
Diese Ausnahme steht in § 2 Nr. 5 LKV. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein vollständiges Tagesdatum für sich selbst schon eine ausreichende Eingrenzung der Charge erlaubt — zumindest in Kombination mit deinem Logbuch.
Gibst du hingegen nur „mindestens haltbar bis Ende 06/2028” oder „mindestens haltbar bis Ende 2028” an, entfällt die Ausnahme. Dann ist die Losnummer wieder Pflicht, weil das Datum allein keine tagesgenau abgrenzbare Charge mehr ergibt.
Für Honig empfiehlt der D.I.B. eine MHD-Spanne von zwei Jahren ab Abfüllung. Wer also im Juni 2026 abfüllt und taggenau „mindestens haltbar bis 20.06.2028” aufdruckt, kann auf die Losnummer verzichten — muss aber trotzdem ein Logbuch führen, das diese Charge dokumentiert. Dazu gleich mehr.
Kurzübersicht:
| MHD-Format | Losnummer nötig? |
|---|---|
| Tag/Monat/Jahr (taggenau) | Nein — Ausnahme greift |
| Monat/Jahr (Ende Monat/Jahr) | Ja |
| Nur Jahr (Ende Jahr) | Ja |
Wie baue ich eine sinnvolle Chargennummer für meinen Honig auf?
Die LKV schreibt kein bestimmtes Format vor. Die Chargennummer muss nur eindeutig sein und zu deinem Logbuch passen.
Ein praxistaugliches Schema für Imker: Jahr – Tracht – laufende Nummer, also zum Beispiel:
2026-BL-01→ erste Blütenhonig-Charge 20262026-RA-01→ erste Rapshonig-Charge 20262026-BL-02→ zweite Blütenhonig-Charge 2026 (Nachschleuderung)
Du kannst auch mit dem Abfülldatum arbeiten, etwa 20260620-BL für eine Abfüllung am 20. Juni 2026. Das hat den Vorteil, dass das Datum direkt in der Nummer steckt und du bei Prüfungen sofort weißt, wann die Charge entstanden ist.
Wichtig ist nur: Jede Nummer darf in deinem Logbuch nur einmal vorkommen und muss eindeutig auf eine bestimmte Abfüllmenge zeigen. Auf dem Etikett erscheint die Nummer meist klein, oft mit einem vorangestellten „L” oder dem Hinweis „Ch.-Nr.” — beides ist zulässig.
Wer regelmäßig mit dem DIB-Gewährverschluss arbeitet, hat durch die aufgedruckte Überwachungsnummer bereits eine Art Losnummer. Allerdings musst du dann im Verwendungsnachweis festhalten, welche Verschlussnummern welcher Charge zugeordnet wurden.
Für kleinere Imkereien mit zwei bis vier Schleuderungen pro Jahr ist ein einfaches Notizbuch oder eine Tabelle völlig ausreichend. Eine Zeile pro Charge, eine Spalte für die Nummer, eine für Datum und Menge — fertig. Was du nicht brauchst, ist eine Buchhaltungssoftware oder ein teures Warenwirtschaftssystem. Das Veterinäramt prüft nur, ob die Verbindung zwischen Glas und Dokumentation nachvollziehbar ist, nicht ob sie digital ist.
Wie verknüpfe ich Losnummer und Honig-Logbuch für eine Rückrufaktion?
Das Logbuch ist das Herzstück der Rückverfolgbarkeit. Ohne es nützt die schönste Chargennummer nichts.
Für jede Charge hältst du mindestens fest:
- Chargennummer
- Abfülldatum
- Tracht und Erntedatum
- Menge (Kilogramm oder Anzahl Gläser)
- Verwendete Gläser/Verschlüsse (Nummernserie, falls DIB-Verschluss)
- Wenn verkauft: Abnehmer und Datum
Im Ernstfall — ein Kunde meldet einen Fremdkörper, oder das Amt prüft — kannst du dann sofort sagen: Diese Charge umfasste 48 Gläser à 500 g, abgefüllt am 15. Juni 2026, Blütenhonig Schleuderung 2, Verschlüsse Nr. 4711–4758. Davon gingen 20 Gläser an den Wochenmarkt Musterstadt am 22. Juni.
Ein Rückruf läuft dann so ab: Du sperrst die verbleibenden Gläser dieser Charge, informierst die bekannten Abnehmer und meldest den Fall dem zuständigen Veterinäramt. Hast du kein Logbuch, musst du im Zweifel alle Gläser zurückrufen, die du jemals abgefüllt hast — das ist teurer und schlimmer für deinen Ruf als jeder Fehler auf dem Etikett.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem Dienstleistungszentrum Westerwald-Osteifel ein „Honigbuch” für die Dokumentation der Honigvermarktung herausgegeben, das du über den Apis e.V. beziehen kannst. Es ist auf die gesetzlichen Anforderungen der LKV abgestimmt und hat sich in der Praxis bewährt.
Mehr dazu, wie ein einfaches Honig-Logbuch aufgebaut ist, findest du im Artikel Honig-Logbuch für Imker — was rein muss und wie du es führst.
Was passiert bei fehlender Losnummer — Bußgelder und Beanstandungen?
Fehlt die Losnummer auf einem Glas, das keine Ausnahme erfüllt, ist das ein Verstoß gegen die LKV und damit ein Kennzeichnungsfehler im Sinne des Lebensmittelrechts.
In der Praxis läuft das so ab: Der Lebensmittelkontrolleur beanstandet das Glas, es folgt eine Mängelrüge. Bei wiederholtem oder systematischem Verstoß kann eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden. Die Bußgeldhöhe variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes; konkrete Beträge legt das zuständige Amt im Einzelfall fest.
Für Hobby-Imker, die nur geringe Mengen direkt vermarkten, ist das Risiko gering — aber nicht null. Kontrolleure schauen auch auf Wochenmärkten und bei Hoffesten nach. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt entweder taggenau das MHD an oder druckt die Chargennummer sauber auf das Etikett.
Wichtig: Auch wenn du die Losnummer durch das taggenaue MHD ersetzt, musst du dennoch im Stande sein, auf Nachfrage die Charge zu benennen. Die Ausnahme befreit nur von der Pflicht, die Nummer auf dem Etikett zu drucken — nicht von der Dokumentationspflicht selbst. Das heißt, das Logbuch bleibt in jedem Fall notwendig.
Ein fehlender Losnummer-Nachweis bei einer Rückrufaktion kann außerdem teuer werden, weil du dann nicht mehr eingrenzen kannst, welche Gläser betroffen sind — und im Zweifel alle zurückrufen musst, die du im betreffenden Zeitraum verkauft hast.
Zum vollständigen Überblick, welche Angaben auf ein Honigetikett müssen, lies den Hauptartikel Honig richtig kennzeichnen — der Imker-Guide.
Wie hilft ein Etikett-Tool bei der Chargennummer?
Ein digitales Etikett-Tool nimmt dir die Fehlerquellen ab. Du trägst die Chargennummer einmal ein, und das Tool prüft, ob alle Pflichtangaben vollständig sind — inklusive Losnummer oder alternativ taggenaues MHD.
Auf label.hofwerk.at gibt es einen Etiketten-Assistenten speziell für Imker: Du wählst deine Tracht, gibst Abfülldatum und MHD ein, und das Tool schlägt vor, ob du die Losnummer benötigst oder das taggenaue Datum ausreicht. Das fertige Etikett enthält alle Pflichtangaben in der richtigen Reihenfolge — ohne dass du die LKV auswendig kennen musst.
Das spart Zeit, besonders wenn du mehrere Chargen im Jahr abfüllst und jedes Mal neu abwägen müsstest, welches MHD-Format du wählst.