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Königinnenzucht: Anleitung für Anfänger-Imker 2026

In 16 Tagen schlüpft die Königin: So funktioniert Königinnenzucht für Anfänger — Umlarven, weiselloses Pflegevolk, Begattung und Zuchtziele Schritt für Schritt.

Mit KI erstellt · Herausgeber: Sascha Ardeleanu ·
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Kniender Imker arbeitet mit Werkzeug an seinen Beuten

Königinnenzucht heißt, gezielt junge Königinnen aus den Larven deines besten Volkes heranzuziehen — für mehr Sanftmut, Ertrag und Gesundheit. Du musst dafür nicht sofort umlarven: Schon die Nachzucht vom besten Volk reicht zum Start. Eine Königin schlüpft rund 16 Tage nach dem Ei und legt etwa drei bis vier Wochen nach dem Umlarven.

Was ist Königinnenzucht — und lohnt sie sich für Kleinimker?

Königinnenzucht bedeutet, dass du die nächste Königinnen-Generation selbst bestimmst, statt sie dem Zufall zu überlassen. Du wählst dein bestes Volk aus, ziehst aus seinen jüngsten Larven neue Königinnen heran und setzt diese in deine anderen Völker oder in frische Ableger. So vererbst du die Eigenschaften, die dir wichtig sind — Sanftmut, Honigertrag, Ruhe auf der Wabe.

Für einen reinen Hobbyimker mit ein bis zwei Völkern ist die volle Zuchtarbeit oft zu viel. Trotzdem lohnt sich der Einstieg früher, als viele denken. Sobald du drei oder vier Völker hast, kannst du das schlechteste einfach umweiseln — also die alte Königin gegen eine junge Tochter deines besten Volkes tauschen. Das kostet fast nichts und hebt die Qualität deines ganzen Standes.

Wichtig ist, dass du zuerst dein Volk als Ganzes verstehst. Wer weiß, wie ein Bienenvolk aufgebaut ist, erkennt schneller, welches Volk die beste Genetik trägt. Erst dann macht die Auswahl der Zuchtmutter überhaupt Sinn.

Muss ich wirklich umlarven — oder geht es einfacher?

Nein, du musst nicht umlarven, um mit der Zucht anzufangen. Das ist die ehrlichste Antwort — und die, die dir viele Anleitungen verschweigen, weil sie sofort in die Grafting-Technik springen. Der einfachste Weg zu besseren Königinnen führt über die gezielte Nachzucht vom besten Volk, ganz ohne Umlarvlöffel und Zuchtrahmen.

Das funktioniert so: Du bildest aus deinem stärksten, sanftmütigsten Volk einen Ableger mit ganz junger Brut. Das weisellose Jungvolk zieht sich aus einer dieser jungen Larven selbst eine Königin nach — und die trägt die Gene deiner Zuchtmutter. Ein Ableger liefert dir dabei ganz nebenbei die Pflegebienen und später ein Begattungsvölkchen. Zucht und Vermehrung laufen also im selben Arbeitsschritt.

Erst wenn du viele gleichalte Königinnen auf einmal brauchst — etwa um einen ganzen Stand umzuweiseln —, lohnt sich das Umlarven. Es ist die Technik für Menge und Planbarkeit, nicht die Eintrittskarte in die Zucht. Fang klein an, lern die Abläufe an einer Handvoll Zellen, und steigere dich.

Wie funktioniert Umlarven Schritt für Schritt — und wie alt darf die Larve sein?

Umlarven heißt, dass du sehr junge Larven aus normalen Arbeiterinnenzellen in künstliche Weiselnäpfchen umbettest. Das Pflegevolk zieht diese Larven dann zu Königinnen heran. Entscheidend ist das Alter: Nur die allerjüngsten Larven werden zu guten Königinnen. Je jünger die Larve, desto mehr Gelée royale bekommt sie und desto besser wird die spätere Königin.

Wie jung genau, macht das Landesamt LAVES für seine Zuchtstoff-Abgabe deutlich: „Die Larven, die Sie erhalten, sind maximal 1,5 Tage alt.“ Um lauter gleich alte Junglarven zu bekommen, sperrt LAVES die Zuchtmutter dafür 24 Stunden auf einer leeren Wabe ab. Diese 1,5-Tage-Angabe ist ein Praxis-Richtwert der Behörde für ihr eigenes Material, kein Gesetz — als Faustregel gilt aber überall: möglichst unter einen Tag alt.

Der Ablauf am Stand ist überschaubar: Du hebst die frisch bestiftete Wabe deiner Zuchtmutter aus, suchst mit dem Umlarvlöffel die winzigen, gerade geschlüpften Larven und legst je eine mittig in ein sauberes Weiselnäpfchen am Zuchtrahmen. Arbeite zügig, warm und im Schatten, damit die Larven nicht austrocknen. Den fertigen Rahmen gibst du dann direkt ins Pflegevolk. Eine anschauliche Beschreibung der Handgriffe findest du bei den Imkervereinen, etwa auf imker-burgenland.at.

Warum muss das Pflegevolk „hoffnungslos weisellos“ sein?

Das Pflegevolk ist das Volk, das deine umgelarvten Larven großzieht — und es entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Das LAVES bringt es auf den Punkt: „Erfolg oder Misserfolg hängt von der Qualität des Pflegevolkes ab.“ Deshalb muss dieses Volk unbedingt „hoffnungslos weisellos“ sein, wie es im Zucht-Merkblatt heißt: keine Königin und keine junge Brut, aus der es sich selbst eine nachziehen könnte.

Der Grund ist einfach. Solange irgendwo im Volk eine junge Larve sitzt, aus der die Bienen selbst eine Königin bauen könnten, ignorieren sie deinen fremden Zuchtstoff. Erst wenn sie merken, dass es keine andere Möglichkeit gibt, nehmen sie deine vorgegebenen Näpfchen an und füttern sie üppig.

In der Praxis nutzt du dafür einen Sammelbrutableger: mehrere verdeckelte Brutwaben ohne Königin aus einem oder mehreren starken Völkern. Nach neun Tagen brichst du alle Nachschaffungszellen aus, die das Volk in der Zwischenzeit gebaut hat — sonst ziehen die Bienen ihre eigenen Königinnen statt deiner. Erst danach hängst du den frisch umgelarvten Zuchtrahmen mittig ins Volk, und zwar frühestens zwei Stunden und spätestens einen Tag nach dem Umlarven. Alternativ entweiselst du ein starkes Wirtschaftsvolk und gehst genauso vor.

Wie sieht der Zuchtkalender aus — vom Umlarven bis zur legenden Königin?

Die Königin entwickelt sich in genau 16 Tagen vom Ei zur fertigen Biene: 3 Tage als Ei, rund 5 Tage als Larve und etwa 8 Tage als Puppe. Zum Vergleich braucht eine Arbeiterin 21 Tage und ein Drohn 24 Tage. Die Königin ist also die schnellste im Volk — ein Vorteil, den die Zucht gezielt nutzt.

Rechnest du ab dem Umlarven, ergibt sich ein einfacher Fahrplan. Die Weiselzellen werden etwa fünf Tage nach dem Umlarven verdeckelt. Rund elf bis dreizehn Tage nach dem Umlarven, je nach Larvenalter, schlüpft die Jungkönigin — das deckt sich mit den 16 Tagen ab dem Ei, weil deine Larve beim Umlarven schon ein paar Tage alt war. Die Zuchtkalender von NPZ und Imkerverein Schlüchtern nennen den 13. Tag; die frühere Zahl ergibt sich rechnerisch aus älterem Larvenmaterial. Spätestens jetzt müssen die reifen Zellen in Begattungseinheiten oder Ableger verteilt sein, sonst sticht die erste geschlüpfte Königin die anderen Zellen ab.

Danach beginnt der zweite Teil. Rund fünf bis sieben Tage nach dem Schlupf ist die Jungkönigin begattungsreif, der Begattungsflug folgt je nach Wetter bis etwa zum zehnten Tag. Wenige Tage nach der Begattung beginnt sie zu legen. Vom Umlarven bis zur begatteten, legenden Königin vergehen also realistisch drei bis vier Wochen. Zuverlässig legt sie oft erst später — bienen&natur nennt dafür rund drei Wochen ab dem Schlupf und warnt, eine frühere Kontrolle auf Begattung sei übereilt. Kontrollier im Zweifel eine Woche später, statt ein intaktes Völkchen als weisellos abzuschreiben. Diesen Zeitplan solltest du rückwärts rechnen: Wann willst du legende Königinnen haben — und wann musst du dafür umlarven?

Standbegattung oder Belegstelle — was passt für dich?

Nach dem Schlupf muss die Königin begattet werden, und dafür hast du drei Wege mit steigendem Aufwand. Bei der Standbegattung paart sich die Königin am Drohnensammelplatz mit den Drohnen deiner eigenen und der umliegenden Stände. Das ist der einfachste Weg und für die meisten Kleinimker völlig ausreichend. Der Haken: Welche Drohnen sie trifft, kannst du nicht steuern — die Vaterseite bleibt Zufall.

Eine Belegstelle geht einen Schritt weiter. Das ist ein abgelegener, geschützter Platz mit einem Schutzradius, an dem nur ausgewählte Drohnenvölker einer bestimmten Rasse stehen. Lieferst du deine unbegatteten Königinnen dorthin, ist die Anpaarung kontrolliert. Belegstellen werden von Imkervereinen oder Bieneninstituten betrieben; wie Anlieferung und Termine bei deiner Belegstelle geregelt sind, erfragst du beim Betreiber. Für einen Hobbyimker lohnt der Aufwand erst, wenn du gezielt eine reine Rasse weiterzüchten willst.

Die dritte Stufe ist die instrumentelle Besamung. Hier werden beide Elternteile voll kontrolliert — das ist Sache erfahrener Züchter und braucht Spezialgerät. Als Entscheidungshilfe: Fang mit Standbegattung an. Erst wenn dir die Reinheit der Vaterseite wirklich wichtig wird, ist eine Belegstelle der nächste logische Schritt.

Wichtig zu wissen: Die Königin paart sich auf ihren Flügen mit mehreren Drohnen und speichert deren Samen für ihr ganzes Leben. Wie viele es genau sind, dazu schwanken die Angaben stark. Diese Mehrfachpaarung nennt sich Polyandrie und sorgt für die genetische Vielfalt im Volk.

Welche Zuchtziele solltest du verfolgen?

Gute Zucht braucht klare Ziele, sonst züchtest du ins Blaue. Die klassischen Merkmale sind Sanftmut, Honigertrag, Schwarmträgheit, ein ruhiger Wabensitz sowie Vitalität und Krankheitsresistenz. Bei der Zuchtwertschätzung setzt sich der Leistungsindex bei BeeBreed zu gleichen Anteilen aus Honigertrag, Sanftmut, Wabensitz und Schwarmträgheit zusammen. Anders als der frei konfigurierbare Gesamtzuchtwert, dessen Gewichtung laut BeeBreed „nicht bindend“ ist, hat der Leistungsindex feste Werte und ist als Bedingung in den Körklassen aufgeführt. An diesen vier Säulen kannst du dich als Einsteiger gut orientieren.

Immer wichtiger wird ein fünftes Ziel: die Varroatoleranz. Merkmale wie SMR beschreiben, wie gut ein Volk die Milbe selbst in Schach hält; BeeBreed führt dafür einen eigenen Varroaindex. Wer auf dieses Merkmal selektiert, senkt langfristig den Behandlungsdruck. Das ersetzt keine Behandlung, macht das Volk aber widerstandsfähiger — mehr dazu im Beitrag Varroa-Milbe erkennen und behandeln.

Damit aus Wunsch Wissen wird, brauchst du eine Leistungsprüfung: Du bewertest jedes Volk übers Jahr nach denselben Kriterien und schreibst es auf. Aus diesen Daten entstehen Zuchtwerte, die in Datenbanken wie BeeBreed erfasst werden. Für den Anfang reicht es, wenn du je Volk konsequent Ertrag, Sanftmut und Schwarmneigung notierst — nur so weißt du am Ende der Saison, welches Volk deine Zuchtmutter sein sollte.

Musst du Rasse- und Belegstellen-Vorschriften beachten?

Das hängt stark davon ab, wo du imkerst — und hier lohnt sich ein genauer Blick, weil viele Blogs das Thema komplett übergehen. In Kärnten gibt es eine klare gesetzliche Vorgabe. Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz (K-BiWG) sagt in § 11 Abs. 1 wörtlich: „Die Haltung, Wanderung und Zucht von Bienen, die nicht der Rasse ‚Carnica‘ (Apis mellifera carnica) angehören, bedürfen der Bewilligung der Landesregierung.“ (K-BiWG, LGBl. Nr. 63/2007 i.d.F. LGBl. Nr. 47/2025, geltende Fassung; Rechtsstand Juli 2026 — vor Ort selbst prüfen.) In Kärnten ist die Haltung und Zucht anderer Rassen als Carnica also bewilligungspflichtig. Für Belegstellen der Rasse Carnica sieht §12 eine Bewilligung der Landesregierung samt Schutzgebiet vor.

Für alle anderen österreichischen Bundesländer und für Deutschland gilt: Ob und welche Rasse- oder Belegstellen-Vorgaben bestehen, ist je nach Bundesland und Zuchtverband unterschiedlich. Bei unserer Recherche ist uns keine bundesweite deutsche Vorschrift begegnet, die eine bestimmte Bienenrasse vorschreibt — prüf das für dein Bundesland selbst. Daraus folgt aber nicht, dass alles freiwillig wäre: Belegstellen können landesrechtlich geschützt sein — die LWG Bayern hält dazu fest, „anerkannte Belegstellen genießen in Bayern einen staatlichen Schutz“. Erfrag die für dich geltenden Regeln deshalb immer bei der zuständigen Stelle, also bei der Landesregierung beziehungsweise deinem Landes- oder Zuchtverband.

Das Fazit ist nicht ganz so unaufgeregt, wie es oft klingt: In Kärnten hängt viel davon ab, wo dein Stand steht. In Schutzgebieten von Belegstellen und in Reinzuchtgebieten schreibt das K-BiWG vor, welche Bienen dort gehalten und eingebracht werden dürfen — liegt die Belegstelle in einem bienenfreien Gebiet, dürfen im Schutzgebiet nur die Völker des Belegstellen-Betreibers stehen und fremde Völker dorthin zu verbringen ist untersagt (§ 12 Abs. 7); in den übrigen Schutzgebieten „dürfen nur gekörte Bienen der Rasse ‚Carnica‘ gehalten werden“ (§ 12 Abs. 8), und im Reinzuchtgebiet sind Heimbienenstände mit anderen Rassen „mit gekörten Königinnen der Rasse ‚Carnica‘ umzuweiseln“ (§ 13 Abs. 4). Verstöße dagegen sind Verwaltungsübertretungen und werden „mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro“ geahndet, der Versuch ist strafbar (§ 17 Abs. 1). Und wenn du Königinnen zu einer Belegstelle bringst oder von auswärts beziehst: Dabei können seuchenrechtliche Anforderungen an das Verbringen von Bienen gelten — kläre vorab mit Belegstelle beziehungsweise Verkäufer und deiner Behörde, welche Bescheinigungen nötig sind (Details unter Wanderimkerei anmelden). Ob dein Standort in einem solchen Gebiet liegt, erfährst du bei der Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde oder deinem Landesverband — das ist die Frage, die du vor der ersten Zucht klärst.

Was brauchst du an Völkern und Ausstattung?

Hier der ehrliche Ressourcen-Check, den die meisten Technik-Anleitungen auslassen. Zum echten Zuchtstart brauchst du drei Bausteine: eine gute Zuchtmutter (dein bestes Volk), ein kräftiges Pflegevolk und mehrere kleine Begattungseinheiten für die geschlüpften Königinnen. Diese Einheiten müssen nicht teuer sein — kleine Begattungskästchen mit einer Handvoll Bienen reichen. Als Werkzeug kommen Umlarvlöffel, Zuchtrahmen mit Weiselnäpfchen und Käfige zum Zusetzen dazu.

Rechne mit dem Aufwand, nicht nur mit dem Material. Ein Pflegevolk vorzubereiten, umzularven, Zellen zu verteilen und Königinnen zu begatten zieht sich über mehrere Wochen mit festen Terminen. Für den Neben­erwerb ist das gut machbar, wenn du ohnehin regelmäßig am Stand bist. Wer nur alle paar Wochen vorbeischaut, fährt mit der einfachen Nachzucht per Ableger besser.

Welches Volk deine beste Genetik trägt, weißt du nur, wenn du es aufschreibst. In der Völkerverwaltung von Hofwerk führst du je Volk eine digitale Stockkarte mit Rasse, Status, Königin-Schlupfjahr, Herkunft, Markierung und einer Sanftmut-Note — kostenlos bis 5 aktive Völker, ohne Zahlungsdaten. So siehst du am Saisonende, welches Volk sanft war; Ertrag, Schwarmneigung und was sonst noch auffiel, hältst du im Notizfeld fest.

Was sind die häufigsten Anfängerfehler?

Drei Fehler tauchen bei Einsteigern immer wieder auf — und alle drei sind leicht zu vermeiden. Der erste: zu alte Larven. Wer beim Umlarven nach den etwas größeren, besser sichtbaren Larven greift, zieht kleine, minderwertige Königinnen heran. Nimm konsequent nur die winzigsten, gerade geschlüpften Larven.

Der zweite Fehler betrifft das Pflegevolk. Ist es zu schwach oder nicht wirklich weisellos, nehmen die Bienen den Zuchtstoff nicht an oder pflegen ihn schlecht. Kontrolliere vor dem Einhängen, dass keine Nachschaffungszellen mehr im Volk sind, und setze nur starke, gut mit Bienen besetzte Pflegevölker ein.

Der dritte Fehler ist der falsche Zeitpunkt. Zu früh im Jahr fehlen die Drohnen, und die Jungkönigin bleibt unbegattet. Warte, bis genug Drohnen fliegen — meist ab dem späten Frühjahr. Wer diese drei Punkte beachtet, hat schon den Großteil geschafft. Fang mit wenigen Zellen an, schreib jeden Schritt mit und steigere dich Saison für Saison. So wird aus deinem besten Volk mit der Zeit ein ganzer Stand sanfter, gesunder Bienen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Quellen vom 28. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Vorgaben an deinem Standort gelten, klärst du mit der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Wie alt darf die Larve beim Umlarven sein?
So jung wie möglich. Für gute Königinnen nimmst du nur die jüngsten Larven aus Arbeiterinnenzellen. Das Landesamt LAVES gibt für die Larven, die es an seinen Umlarvterminen abgibt, an, dass die Larven maximal 1,5 Tage alt sind — die Königin wird dafür 24 Stunden auf einer leeren Wabe abgesperrt. Faustregel: je jünger, desto besser.
Warum muss das Pflegevolk weisellos sein?
Nur ein Volk ohne Königin und ohne junge eigene Brut zieht die vorgegebenen Larven zu Königinnen heran. Das LAVES nennt das „hoffnungslos weisellos“. Bleibt eine eigene junge Larve übrig, baut das Volk lieber daraus nach und nimmt deinen Zuchtstoff nicht an.
Wie lange dauert es von der Larve bis zur legenden Königin?
Die Königin schlüpft rund 16 Tage nach dem Ei, also etwa 11 bis 13 Tage nach dem Umlarven. Danach ist sie fünf bis sieben Tage nach dem Schlupf begattungsreif, der Flug folgt je nach Wetter. Vom Umlarven bis zur legenden Königin rechnest du grob drei bis vier Wochen — bis sie zuverlässig legt, kann es ab dem Schlupf nochmal rund drei Wochen dauern. Kontrollier also lieber später als zu früh.
Standbegattung oder Belegstelle — was ist besser?
Für den Einstieg reicht die Standbegattung: Die Königin paart sich mit den Drohnen deiner Umgebung, einfach und ohne Aufwand, aber die Vaterseite ist nicht kontrolliert. Eine Belegstelle steht abgelegen und hält nur ausgewählte Drohnenvölker — sinnvoll, wenn du gezielt eine Rasse rein anpaaren willst.
Muss ich in Österreich eine bestimmte Bienenrasse züchten?
In Kärnten faktisch weitgehend: Haltung, Wanderung und Zucht von Bienen, die nicht der Rasse Carnica angehören, brauchen nach § 11 Abs. 1 K-BiWG eine Bewilligung der Landesregierung. Vorgeschrieben ist die Rasse damit nicht, alles andere aber genehmigungspflichtig. Anderswo in Österreich und in Deutschland gilt je nach Region und Zuchtverband Eigenes — frag bei der zuständigen Stelle nach.

Quellen

  1. LAVES Niedersachsen — Umlarven in der Königinnenzucht (PDF)
  2. RIS — Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz (K-BiWG), geltende Fassung
  3. imker-burgenland.at — Umlarvtechnik in der Königinnenzucht
  4. Die Honigmacher — Paarung der Königin (Online-Lehrgang)
  5. BeeBreed — Zuchtwertschätzung (FAQ)
  6. proBiene — Königinnenzucht mit Belegstellen
  7. LWG Bayern, Institut für Bienenkunde und Imkerei — Praktische Zuchtarbeit
  8. bienen&natur — Was passiert beim Hochzeitsflug der Königin?
  9. bienen&natur — Wann legt die junge Königin?
  10. Ratinger Bienen — Die Aufzucht (Entwicklungszeiten Königin/Arbeiterin/Drohne)
  11. NPZ — Zuchtmethoden (Umlarven, Verdeckelung, Schlupf)
  12. Imkerverein Schlüchtern — Zuchtkalender
  13. BTHENET — Beurteilung des Begattungserfolgs und Beginn der Eiablage

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Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 10. August 2026.

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