Die Spätsommerpflege startet nicht im August, sondern direkt nach der letzten Ernte im Juli. Die Reihenfolge ist fest: messen, abschleudern, anfüttern, gegen die Varroa behandeln, auffüttern, Erfolg kontrollieren. Bis etwa zum 10. September soll das Futter im Volk sein. Danach zeigt die Kontrolle, ob es gereicht hat. Der Zielwert liegt unter 0,5 Milben pro Tag.
| Wann | Was ist dran |
|---|---|
| Anfang Juli | Befall messen, bevor du über die Behandlung entscheidest |
| Juli bis Anfang August | Letzte Ernte, Honigräume ab — danach beginnt die Behandlung |
| Wenige Tage nach dem Abschleudern | Anfüttern mit rund 5 kg |
| Ende Juli bis Mitte August | Hauptbehandlung gegen die Varroa |
| August bis etwa 10. September | Auffüttern, rund 10 bis 15 kg nach Bedarf |
| Mindestens 14 Tage nach der Behandlung | Erfolgskontrolle, Ziel unter 0,5 Milben pro Tag |
| Bis Ende September | Restfütterung nach Futterkontrolle |
| Ab Oktober, alle 14 Tage | Kontrolle auf Reinvasion |
| Ab der ersten Novemberhälfte | Restentmilbung im brutfreien Volk |
Was gehört zur Spätsommerpflege — und in welcher Reihenfolge?
Die Spätsommerpflege ist das Bündel aus letzter Ernte, Varroabehandlung und Einfütterung. Sie entscheidet über die Winterbienen. Und sie beginnt früher, als viele denken.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) schreibt es so: „Nach der letzten Honigernte beginnen im Juli, spätestens Anfang August auch wieder die verschiedenen Behandlungsverfahren gegen die Varroose.“ Die AGES nennt für die Hauptentmilbung das Fenster „Ende Juli bis Anfang September“ und rät zum „Beginn zum optimalen Zeitpunkt (Ende Juli – Mitte August)“.
Der Name führt also in die Irre. Wer erst Mitte August anfängt, hat die Hälfte des Fensters schon verloren.
Die Reihenfolge selbst ist keine Gewohnheit. Ein Teil von ihr folgt dem Recht — die Ernte muss vor der Behandlung liegen —, der Rest ist bewährte fachliche Empfehlung. Und daran hängt alles Weitere.
Wann muss der letzte Honig raus sein?
Vor der Behandlung. Die LWG formuliert das als Merksatz: „Vor jeder medikamentösen Behandlung erfolgt die Honigernte!“
Der Grund steht in der Packungsbeilage. Jedes Tierarzneimittel hat eine Wartezeit — und welcher Anwendungszeitpunkt und welche Wartezeit für dein Präparat gelten, steht allein in dessen Gebrauchsinformation. Sie ist maßgeblich, nicht das Merkblatt und nicht der Nachbar. Lies sie, bevor du ansetzt — nicht danach.
Beim Abschleudern selbst zählt die Reife. Die deutsche Honigverordnung nennt in Anlage 2 für den Wassergehalt im Allgemeinen höchstens 20 %. Für Honig von Heidekraut (Calluna) und Backhonig gilt im Allgemeinen höchstens 23 %, für Backhonig von Heidekraut höchstens 25 %. Österreich hat eine eigene Honigverordnung — wer dort vermarktet, prüft die Werte im österreichischen Text. Wie du den Wert misst, steht im Beitrag Honig-Wassergehalt mit dem Refraktometer messen. Wann die Waben reif sind, klärt Wann Honig schleudern.
Wie messe ich den Varroabefall — Windel oder Puderzucker?
Es gibt zwei Wege. Die Gemülldiagnose zählt die Milben, die von allein auf die Bodeneinlage fallen. Die Puderzuckerprobe misst den Befall direkt auf den Bienen.
Gemülldiagnose. Die LWG legt die Bodeneinlage 7 Tage ein und zählt „nach 3-4 Tagen“ zwischen. Gerechnet wird einfach: gezählte Milben geteilt durch die Zahl der Beobachtungstage. Ölgetränktes Küchenpapier auf der Einlage hält Ameisen fern.
Die Institute nennen dabei verschiedene Zeitspannen. Die AFI-Empfehlung rät zu nur 2 bis 3 Tagen, weil sich Ameisen sonst an die Nahrungsquelle gewöhnen. Das LAVES nennt mindestens 5 Tage. Die AGES nennt 3 bis 7 Tage. Halte dich an die Vorgabe der Quelle, nach der du auch die Schwelle bewertest — sonst passen Messdauer und Grenzwert nicht zusammen.
Für die Hochrechnung nennt das LAVES eine Faustzahl: „täglicher Milbenfall x 120 = Gesamtmilbenbefall“. Die AGES rechnet mit einem Faktor von 100 bis 300 zwischen Mai und September — das gilt für schwach bis mittelstark befallene Völker mit Brut — und mit 300 bis 500 im Oktober und November in Völkern mit wenig bis keiner Brut. Für stark befallene Völker taugt die Hochrechnung also nicht.
Puderzuckerprobe. Die LWG nimmt 50 Gramm Bienen — das entspricht einem vollen Probenbecher —, gibt Puderzucker dazu und schüttelt „Nach 3 Minuten“ aus. Der Befall in Prozent ergibt sich aus: ausgeschüttelte Milben mal 10, geteilt durch das Bienengewicht in Gramm. Die LWG erklärt den Faktor: „Der Faktor 10 leitet sich vom Gewicht der einzelnen Biene ab. 10 Bienen wiegen etwa ein Gramm!“
Bei der Zuckermenge widersprechen sich die Quellen. Die LWG nennt „etwa 3 gehäufte Esslöffel“, die AFI-Empfehlung „fünf gehäufte Esslöffel Puderzucker (ca. 35 g)“. Löffel sind ungenau — wieg lieber ab. Die AFI beschreibt auch den Becher: „100ml-Urinbecher randvoll = ca. 50g = ca. 500 Bienen“, drei Minuten baden, dann „1 min lang kräftig (!) ausgeschüttelt“.
Ab wie vielen Milben muss ich behandeln?
Hier lohnt der Blick auf mehrere Quellen, denn sie sind sich nicht einig.
| Quelle | Zeitpunkt | Gemülldiagnose | Bienenprobe |
|---|---|---|---|
| LWG Bayern (Ampel) | Anfang Juli | rot über 10 Milben/Tag · gelb 5 bis 10 · grün unter 5 | rot über 5 % · gelb 1 bis 5 % · grün unter 1 % |
| AFI-Empfehlung Nr. 4 (08/2021) | Juli/August | 5 Milben/Tag | 5 Milben je Probe (= 1 Milbe auf 100 Bienen = 1 %) |
| LAVES (Kontrolle bis Mitte Juli) | bis Mitte Juli | unter 5 keine unmittelbare Gefahr · 5 bis 10 „kann kritisch werden“ · über 10 „sollte bald behandelt werden“ | — |
Einig sind sich alle drei ab 10 Milben pro Tag. Dann wird gehandelt. Der Streit geht um die 5: Für die AFI ist das schon die Handlungsschwelle, für die LWG erst „gelb“, also die Beobachtungsstufe.
Die AFI begründet ihre strengere Linie mit der Zahl der Milben im Volk: „Die Gesundheit eines Bienenvolkes gerät ab ca. 1.000 Varroa-Milben in Gefahr!“ Und weiter: „wenn wir Mitte Juli auf 100 Arbeitsbienen mehr als 1 Milbe finden, ist das Volk in seiner Überwinterung schon so stark gefährdet, dass es nur durch eine umgehende Behandlung gute Chancen hat, zu überleben“.
Das LAVES nennt zusätzlich einen Punkt, ab dem nichts mehr hilft. Bei mehr als 30 Milben pro Tag heißt es dort: „Die Schadschwelle ist überschritten, das Volk ist nicht mehr zu retten.“
Praktisch heißt das: Nimm die 5 als Alarm, nicht als Ruhepolster. Dieselben Werte gelten übrigens auch am Ende der Sommerpflege, also mindestens 14 Tage nach dem Ende der Maßnahmen im September.
Erst behandeln oder erst füttern?
Das ist die Streitfrage des Spätsommers. Die Antwort hängt an der Menge.
Für die kleine erste Gabe sagt die LWG klar: erst füttern. Wörtlich heißt es: „Hierbei genügen vorerst etwa 5 kg Zucker oder entsprechende Sirupe, die einige Tage vor der Ameisensäurebehandlung erfolgt. Diese Zuckerlösung gibt den Bienen einerseits die Möglichkeit Futterkränze aufzubauen, es ist aber andererseits nicht genug, um das eingetragene Futter zu verdeckeln. Dies hat den Vorteil, dass die Bienen während der Ameisensäurebehandlung unmittelbar auf offene Futterquellen zugreifen können; sie bleiben dadurch ruhiger.“
Bei der großen Auffütterung kippt das Bild. Das LAVES-Institut für Bienenkunde Celle begründet das in seinem Leitfaden zur Varroa-Bekämpfung in Öko-Imkereien (2008) so: „Wird beispielsweise flüssig gefüttert, würde bei gleichzeitiger Ameisensäure-Behandlung … die Säurekonzentration verändert werden. Dies gilt beispielsweise bei der Anwendung von Langzeit-Verdunstern.“
Das LAVES löst den Konflikt über die Reihenfolge: „Wurde bei schwachem Varroa-Befall 1mal bzw. bei starkem Varroa-Befall 2mal vor dem Auffüttern mit dem Schwammtuch behandelt, so sollten dann nach der Auffütterung 2 weitere AS-Behandlungen folgen.“
Merk dir also: kleine Anfuttergabe parallel ja, große Flüssigfütterung neben dem Langzeitverdunster nein.
Zur Ameisensäure selbst nennt das LAVES ein Temperaturfenster: „Außentemperaturen zwischen 12 – 25 °C. Bei Tagestemperaturen über 25 °C Ameisensäure unbedingt abends anwenden.“ Und zum Wetter: „auch bei Gewitter, Regen, hoher Luftfeuchte darf nicht behandelt werden. Diese Behandlungen sind unwirksam.“ Zwischen zwei Schwammtuch-Behandlungen liegen „ca. 3 bis 5 Tage“. Ein gebrauchtes Schwammtuch wird nicht noch einmal genutzt, es hat zu viel Restfeuchte. Welches Mittel wann passt, vertieft der Beitrag Varroa behandeln mit Oxalsäure und Ameisensäure.
Wie viel Winterfutter braucht mein Volk — und bis wann?
Die LWG gliedert die Fütterung in drei Stufen.
| Stufe | Zeitpunkt | Menge |
|---|---|---|
| Anfüttern | nach dem Abschleudern | ca. 5 kg |
| Auffüttern | bis Mitte September | ca. 10 bis 15 kg (nach Bedarf) |
| Restfütterung | bis Ende September | nach Bedarf |
Der harte Datums-Anker steht daneben: „Bis etwa zum 10. September sollten die Futtergaben ins Volk gebracht werden.“
Für die Gesamtmenge nennt die LWG Durchschnittswerte: „bei einzargigen Völkern 15 kg, bei zweizargigen Völkern 18-22 kg eingelagertes Futter“. Wer genauer rechnen will, geht über die Waben. Je bienenbesetzter Wabe sind das 1,5 kg bei Zander, 2,1 kg bei Dadant und 0,35 kg bei Mini plus.
Die erste Gabe direkt nach der letzten Ernte beziffert die LWG mit „5 – 10 Liter Zuckerwasser (3:2) oder Fertigfutter-Sirup oder die Zugabe von 5 - 7 kg Fertig-Futterteig“. Wie du die Fütterung dann sauber zu Ende bringst, steht im Beitrag Bienen einfüttern und einwintern.
Was darf nicht ins Futter?
Die LWG führt die ungeeigneten Futtermittel einzeln auf. Dunkle Honige, Waldhonige und Melezitosehonige haben hohe Mineralstoffgehalte und belasten die Bienen. Fremde Honige sind „extrem gefährlich aufgrund der Gefahr der Faulbrutübertragung“. Stärkesirupe aus der Getränkeindustrie können erhöhte HMF-Werte aufweisen, „die bienengiftig sind“. Brauner Zucker und Zusätze im Futter belasten die Verdauung unnötig.
Auch im Volk selbst gibt es Futter, das dort nicht bleiben sollte. Kränze aus Wald- und Heidehonig gehören aus der Mitte des Brutnests heraus. Sonst, so die LWG, „können ihre Kotblasen in lang anhaltenden Wintern zu sehr belastet werden“ — also droht Ruhr.
Die Waben, die du jetzt aus dem Volk nimmst, brauchen einen sicheren Platz. Wie du sie ohne Schaden über den Winter bringst, zeigt Wachsmotten vorbeugen und Waben lagern.
Woran erkenne ich, ob die Behandlung gewirkt hat?
Nicht am Milbenfall während der Behandlung. Die LWG ist da deutlich: „Um den Erfolg der Bekämpfung zu kontrollieren genügt es nicht, die abgefallenen Milben während der Behandlung zu erfassen. Entscheidend ist, wie viele Milben noch nach der Behandlung im Volk verbleiben.“
Also musst du warten, bis das Mittel wirklich raus ist. Die LWG nennt die Nachwirkzeiten: Thymol 2 Wochen, Ameisensäure 12 Tage, Milchsäure 10 Tage. Erst danach hat eine neue Zählung Aussagekraft. Die AGES setzt für den natürlichen Varroatotenfall sogar an: „frühestens drei Wochen nach Bekämpfung ermitteln“.
Der Zielwert ist eine einzige Zahl: „Der natürliche Milbenabfall sollte unter 0,5 Milben pro Tag liegen! Bei unzureichender Wirkung der Varroabekämpfung sollten weitere Sommerbehandlungen durchgeführt werden.“
Dazu ein Merksatz der LWG, der bei der Mittelwahl hilft: „Schnellwirkende Methoden können langsamere Alternativen ersetzen - aber nicht umgekehrt!“
Was tun, wenn die Sommerbehandlung nicht gereicht hat?
Dann folgt eine weitere Sommerbehandlung — je nach Lage mit einem anderen Verfahren. Wie du die Lage einordnest und wann es wirklich eilig wird, steht im Beitrag Varroa-Notbehandlung und Schadschwelle.
Danach geht die Kontrolle weiter. Ab Oktober prüfst du alle 14 Tage bis in den November, ob Milben von außen zufliegen. Ab der ersten Novemberhälfte steht die Restentmilbung an, sobald das Volk brutfrei ist und der Fall über 0,5 Milben pro Tag liegt.
Wer den Milbendruck schon vorher senken will, arbeitet biotechnisch — mit Drohnenbrut, Bannwabe oder Ablegern. Der Beitrag Varroa biotechnisch bekämpfen zeigt die Verfahren. Das LAVES hat außerdem einen eigenen Infobrief zum Verfahren „Teilen und Behandeln“ veröffentlicht, der unten in den Quellen verlinkt ist.
Wie verhindere ich Räuberei beim Füttern?
Im Spätsommer ist keine Tracht mehr da, und die Völker sind wach. Die LWG bringt beides zusammen: „Die Bienenvölker dürfen in der trachtlosen Zeit keinen Tag hungern. Nach der Entnahme der letzten Honigwaben wird unverzüglich die erste Portion Futter gegeben. Um einer Räuberei vorzubeugen wird empfohlen am Abend zu füttern!“
Dazu kommt die Ordnung am Stand: „Wegen der Gefahr, eine Räuberei auszulösen, dürfen keine Waben offen herumstehen und die Fluglöcher werden wieder verengt. Es sollten um diese Zeit auch keine weisellosen und schwachen Völker am Stand mehr sein.“
Drei Handgriffe also: abends füttern, Fluglöcher enger stellen, nichts offen stehen lassen.
Was muss ich über die Behandlung aufschreiben — und wie lange?
Rechtsstand: 1. August 2026.
Der Kern der Buchführungspflicht steht in der EU-Verordnung und gilt damit in Deutschland wie in Österreich. Artikel 108 Absatz 4 erlaubt den Mitgliedstaaten aber ausdrücklich, „zusätzliche Bestimmungen für die Buchführung“ festzulegen — was national obendrauf kommt, prüfst du für deinen Betrieb selbst. Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 regelt die „Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren“. Absatz 2 verlangt neun Angaben:
- Datum der ersten Verabreichung
- Bezeichnung des Arzneimittels
- Menge
- Name/Firma und Anschrift des Lieferanten
- Beleg für den Erwerb
- Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe
- gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes
- „Wartezeit, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist“
- Behandlungsdauer
Absatz 5 nennt die Frist: Die Angaben sind den zuständigen Behörden „mindestens fünf Jahre“ zur Kontrolle zur Verfügung zu halten. Die AGES bestätigt für Österreich dieselbe Frist — Aufzeichnungen über Einsatz und Art der Präparate sind „für fünf Jahre aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuweisen“.
In der Praxis scheitert das selten am Willen, sondern am Zettel. Wer im August drei Völker nacheinander behandelt, schreibt Datum und Menge oft erst abends aus dem Kopf auf. Digitale Bestandsbücher wie das von Hofwerk halten Mittel, Menge, Datum und Wartezeit je Volk fest; dafür braucht es ein kostenloses Konto, das bis zu fünf Völker führt — wer mehr Völker hat, braucht den Vollzugang.
Was ist in Österreich anders als in Deutschland?
Rechtsstand aller Rechtsangaben in diesem Artikel: 1. August 2026.
Der Kern der Buchführungspflicht ist derselbe, denn er steht in der EU-Verordnung — nationale Zusatzvorgaben bleiben aber in beiden Ländern möglich (Artikel 108 Absatz 4). Unterschiede gibt es bei den Mitteln und bei den Stellen, die zuständig sind.
Für Österreich nennt die AGES die zugelassenen Wirkstoffe: „Derzeit sind TAMs mit den Wirkstoffen Ameisensäure, Thymol, Amitraz, Flumethrin und Oxalsäure in Österreich zugelassen (Stand Jänner 2021)“. Welches konkrete Präparat gerade zugelassen ist, steht im Arzneispezialitätenregister des BASG. Das ist die verlässlichere Quelle als jede Liste in einem Merkblatt, denn Zulassungen ändern sich.
Für Deutschland regelt die Honigverordnung die Beschaffenheit des Honigs. Anlage 2 nennt neben dem Wassergehalt auch den HMF-Gehalt: im Allgemeinen und mit Ausnahme von Backhonig höchstens 40 mg/kg, für Honig mit erklärter Herkunft aus tropischen Regionen höchstens 80 mg/kg. Für die Diastase-Zahl gilt: im Allgemeinen mit Ausnahme von Backhonig mindestens 8, für enzymarme Sorten wie etwa Zitrushonig mindestens 3. Wer Backhonig oder Sortenhonige vermarktet, liest die Werte also nicht aus der Faustregel, sondern aus der Anlage selbst.
Wenn die Spätsommerpflege durch ist, ist das Jahr im Grunde entschieden. Was danach am Volk ansteht und wie es im Frühjahr weitergeht, steht im Beitrag Bienen auswintern und Frühjahrsdurchsicht.