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Schleuderraum: Welche Vorschriften für Imker gelten 2026

20 % Wassergehalt, reinigungsfähige Flächen, Trinkwasser: Was die Hygiene-Regeln für den Schleuderraum verlangen — und wann die private Küche reicht.

Mit KI erstellt · Herausgeber: Sascha Ardeleanu ·
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Frisch geerntete Honigwabe in den Händen eines Imkers

Nein — ein eigener Schleuderraum ist keine Pauschal-Pflicht. Die Hygiene-Vorschriften stellen Anforderungen an den Raum, in dem du schleuderst, nicht an einen Neubau. In Österreich ist die private Küche laut Hygiene-Leitlinie ausdrücklich zulässig, wenn sie vorher gereinigt wird. In Deutschland läuft die Abgabe kleiner Mengen über § 5 LMHV samt Anlage 2.

Brauche ich als Imker einen eigenen Schleuderraum?

Nein. Kein Gesetz verlangt von dir pauschal einen separaten Schleuderraum. Verlangt wird ein Raum, der bestimmte Bedingungen erfüllt: sauber, mit Trinkwasser, mit Flächen, die sich reinigen lassen. Ob das ein eigener Raum ist oder die gut vorbereitete Küche, ist die zweite Frage.

Ein Punkt gehört trotzdem an den Anfang, weil er alles Weitere trägt: Sobald du Honig abgibst, bist du Lebensmittelunternehmer. Nicht erst ab einer bestimmten Menge, nicht erst mit Gewerbeschein. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald schreibt es in seinem Merkblatt so:

„Alle Imker, ob Hobbyimker oder Erwerbsimker, sind Lebensmittelunternehmer … auch wenn der Honig im privaten Umfeld und/oder unentgeltlich abgegeben wird.“ (Merkblatt des Veterinäramts Landkreis Dahme-Spreewald, gestützt auf Art. 3 Nr. 2 VO (EG) 178/2002 i. V. m. VO (EG) 852/2004)

Österreich sieht das genauso. Die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben (Erlass BMGFJ-75220/0006-IV/B/7/2008, zuletzt geändert am 10.12.2024) gilt nach ihrem eigenen Wortlaut „für Imkereibetriebe, unabhängig von deren Größe“ und stellt fest: „Jeder Imker ist ein Lebensmittelunternehmer“.

Heißt für dich: Die Hygieneregeln greifen, sobald ein Glas deinen Haushalt verlässt — auch geschenkt. Aber sie verlangen keinen Anbau und keinen Edelstahl-Palast. Sie beschreiben, wie der Raum beschaffen sein muss, in dem du entdeckelst, schleuderst und abfüllst.

Darf ich Honig in der heimischen Küche schleudern?

In Österreich lautet die Antwort klar: ja, unter Bedingungen. Die Hygiene-Leitlinie sagt es wörtlich:

„Produktionsräumlichkeiten, die überwiegend privat genutzt werden (z. B. Küche), können unter der Voraussetzung verwendet werden, dass diese Räume und Arbeitsflächen vor Beginn … gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Haustiere müssen während der Benützung fern gehalten werden.“ (Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben)

Die Küche muss also nicht umgebaut werden. Sie muss vor dem Schleudern sauber sein — und Hund und Katze bleiben so lange draußen.

In Deutschland gibt es keinen Satz, der die private Küche ausdrücklich erlaubt oder verbietet. Maßgeblich sind die Pflichten der Anlage 2 LMHV, die weiter unten im Detail stehen: instand gehaltene und gereinigte Flächen, Trinkwasser, hygienisches Händewaschen, saubere Arbeitskleidung. Eine Küche, die das erfüllt und vor der Ernte gründlich geputzt wird, kann diesen Maßstab erreichen. Wie streng das vor Ort ausgelegt wird, entscheidet die Praxis deines Amts — im Zweifel hilft ein kurzer Anruf beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt.

Welche Vorschriften gelten für wen — und was sind „kleine Mengen“?

Für die meisten Imker in Deutschland ist § 5 LMHV die zentrale Norm. Er regelt die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen direkt an Verbraucher oder an den örtlichen Einzelhandel — und Honig ist in § 5 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannt; die einzuhaltenden Anforderungen stehen in Anlage 2. Was „kleine Mengen“ sind, sagt die Verordnung selbst: bei der Direktabgabe an Verbraucher „haushaltsübliche Mengen“, bei der Abgabe an den Einzelhandel „Mengen, die der … tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 LMHV).

Der Rahmen dahinter kommt aus der EU. Schleudern und Abfüllen in der eigenen Imkerei zählen nach einer Auslegungshilfe der EU-Kommission zur Primärproduktion. Wörtlich heißt es dort:

„the collection of honey, its centrifugation and the wrapping and/or packaging at the beekeeper’s premises [is primary production]. Other operations outside the beekeeper’s premises … cannot be considered as primary production“ (EU-Kommission, Guidance zur VO (EG) Nr. 852/2004)

Wichtig zur Einordnung: Diese Guidance ist eine Auslegungshilfe der Kommission, keine bindende Rechtsnorm. Aber sie markiert eine Falle, die kaum jemand auf dem Zettel hat. Wer seine Waben außerhalb der eigenen Imkerei schleudern lässt — etwa bei einer Lohnschleuderung oder im Gemeinschaftsraum einer Genossenschaft — verlässt nach dieser Lesart die Primärproduktion. Was das im Einzelfall für die Anforderungen bedeutet, klärst du am besten mit dem Betreiber des Schleuderraums und dem zuständigen Amt. Pauschal lässt sich das nicht beantworten.

In Österreich ist die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben der praktische Fahrplan. Der gesetzliche Anker dahinter ist das LMSVG; dessen § 21 („Eigenkontrolle“) verankert die Pflicht, den eigenen Betrieb selbst zu kontrollieren.

FrageDeutschlandÖsterreich
Rahmen für kleine Mengen§ 5 LMHV + Anlage 2 LMHVHygiene-Leitlinie + LMSVG
Private Küchenicht ausdrücklich geregelt; Anlage-2-Pflichten geltenausdrücklich zulässig unter Bedingungen
WasserTrinkwasser oder, falls angemessen, sauberes Wasser (Anlage 2 Nr. 1 c LMHV)Trinkwasser; Hausbrunnen mit Untersuchungsnachweis
EigenkontrolleEigenkontrollen dokumentieren (Merkblatt)§ 21 LMSVG („Eigenkontrolle“)

Wie muss der Raum beschaffen sein?

Die Grundpflichten für Deutschland stehen in Anlage 2 LMHV. Dort geht es nicht um Quadratmeter, sondern um Zustand und Ablauf: Wände, Böden und Arbeitsflächen musst du instand halten, regelmäßig reinigen und erforderlichenfalls desinfizieren. Beim Umgang mit dem Honig und beim Reinigen brauchst du Trinkwasser. Erforderlichenfalls müssen Vorrichtungen zum hygienischen Händewaschen und -trocknen vorhanden sein. Dazu kommen saubere Arbeitskleidung — und die Regel, dass Personen mit infizierten Wunden oder Hautinfektionen nicht mit den Erzeugnissen umgehen dürfen.

Wie das konkret aussieht, buchstabiert das Merkblatt des Veterinäramts Dahme-Spreewald aus:

  • Wände abwaschbar, ohne sich lösende Farb- oder Putzteile
  • Fußböden wasserundurchlässig, ohne Wasseransammlungen
  • Von der Decke darf nichts in offenen Honig fallen können
  • Lampen mit Splitterschutz
  • Fenster mit Insektenschutz
  • Außentüren, die dicht schließen

Österreich verlangt Ähnliches: Böden und Wände abriebfest, wasserundurchlässig und nicht-toxisch. Fenster, die zum Lüften geöffnet werden, brauchen Insektenschutzgitter. Und Toiletten dürfen keinen direkten Zugang zu Räumen haben, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird.

Der Insektenschutz hat übrigens eine doppelte Funktion. Er hält nicht nur Fliegen fern, sondern auch deine eigenen Bienen — frischer Honig zieht sie an, und ein offenes Fenster beim Schleudern kann in Räuberei enden.

Was gilt für Wasser und Handwaschbecken?

Kurz: Trinkwasserqualität ist der Maßstab. Anlage 2 LMHV verlangt beim Umgang mit dem Honig und beim Reinigen „Trinkwasser oder, falls angemessen, sauberes Wasser […]“ — für die Imkerei heißt das in der Praxis Trinkwasser. Die österreichische Leitlinie wird konkreter: ein Handwaschbecken mit warmem und kaltem Wasser, ein Seifenspender und Papierhandtücher.

Spannend wird es bei Höfen mit eigenem Brunnen. Für Österreich gilt: Hausbrunnen-Wasser muss mindestens die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserverordnung erfüllen. Den Nachweis führst du über eine jährliche Untersuchung. Wird das Brunnenwasser ausschließlich zum Reinigen verwendet — also nicht dort, wo es mit dem Honig in Berührung kommt —, kann das Intervall bei durchgehend einwandfreien Ergebnissen auf drei Jahre gedehnt werden. Sobald das Wasser Produktkontakt hat, bleibt es bei der jährlichen Untersuchung. Wer mit Brunnenwasser schleudert oder spült, plant die Wasserprobe also fest ins Jahr ein.

Welche Vorschriften gelten beim Abfüllen?

Beim Abfüllen wechselt der Maßstab: Jetzt zählt, was im Glas landet. Die Werte dafür stehen in Deutschland in Anlage 2 der Honigverordnung (HonigV):

  • Wassergehalt: höchstens 20 % (Heidehonig und Backhonig 23 %, Backhonig von Heide 25 %)
  • HMF: im Allgemeinen höchstens 40 mg/kg — Backhonig ausgenommen; Honig aus Regionen mit tropischem Klima höchstens 80 mg/kg
  • Diastase-Zahl: im Allgemeinen mindestens 8 — Backhonig ausgenommen; bei enzymarmen Sorten (z. B. Zitrushonig) mit HMF bis 15 mg/kg mindestens 3
  • soweit möglich frei von honigfremden Stoffen, nicht gärend

Österreich hat sein eigenes Pendant, die Honigverordnung BGBl. II Nr. 40/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 50/2026 (in Kraft seit 14. Juni 2026) — die österreichische Hygiene-Leitlinie führt sie als Rechtsquelle.

Der Wassergehalt ist dabei der Wert, den du selbst in der Hand hast: Er entscheidet sich beim Erntezeitpunkt. Wie du die Reife prüfst, bevor die Schleuder läuft, steht im Beitrag Wann Honig schleudern — Zeitpunkt und Reife.

Dazu kommen zwei Praxis-Regeln aus dem Merkblatt, die viele überraschen. Erstens: Gläser und auch fabrikneue Deckel werden vor dem Befüllen gespült — fabrikneu gilt nicht automatisch als sauber genug. Zweitens: Gläser und Geräte lagern fußbodenfern, nicht auf dem Boden. Alles Weitere zu MHD, Lagerung und dem Weg ins Glas steht unter Honig abfüllen und lagern.

Muss ich meine Imkerei irgendwo anmelden?

Hier lohnt es sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten. Sicher ist die Anzeige der Bienenhaltung selbst. In Deutschland steht sie in § 1a der Bienenseuchen-Verordnung:

„Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.“ (§ 1a BienSeuchV)

Mit der Anzeige bekommst du eine Registernummer. Diese Meldung ist Pflicht — unabhängig davon, wo und wie du schleuderst.

Anders sieht es bei der Frage aus, ob du dich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren musst. Dafür gibt es für Kleinimker keine bundesweit einheitliche Antwort: Die EU-Hygieneverordnung nimmt die direkte Abgabe kleiner Mengen an Endverbraucher aus ihrem Anwendungsbereich aus (Art. 1 Abs. 2 Buchst. c VO (EG) 852/2004), und die Handhabung ist länderabhängig. Verlass dich hier nicht auf Pauschalaussagen aus Foren. Frag einmal kurz bei deinem Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt nach, wie es dein Landkreis handhabt — das kostet zehn Minuten und schafft Klarheit.

Wie plane ich den Ablauf im Schleuderraum?

Die Vorschriften sagen, wie der Raum beschaffen sein muss. Wie du ihn organisierst, bleibt dir überlassen — und genau da entscheidet sich, ob die Ernte entspannt läuft oder im Chaos endet. Drei Grundsätze aus der Praxis:

Eine Richtung, keine Kreuzung. Der Honig wandert in einer Linie: volle Zargen rein, entdeckeln, schleudern, sieben, abfüllen. Entdeckelungswachs, verklebte Werkzeuge und leere Zargen bleiben auf ihrer Seite und kreuzen den Weg des offenen Honigs nicht.

Erst alles hinstellen, dann anfangen. Schleuder, Siebe, Eimer, Refraktometer, Gläser: alles vor dem Start bereit. Jeder Gang nach draußen während der Arbeit ist ein Risiko — offene Tür, klebrige Hände, Bienenbesuch.

Wasser in Reichweite. Händewaschen und Zwischenreinigung müssen ohne Umweg gehen. Wenn du dafür erst durchs halbe Haus musst, wäscht sich am Ende niemand die Hände so oft, wie es nötig wäre.

Welche Fehler passieren am häufigsten?

  • Haustiere im Raum. Die österreichische Leitlinie verlangt ausdrücklich, dass Haustiere während der Nutzung ferngehalten werden. Auch in Deutschland gehört die Katze beim Schleudern nicht in die Küche.
  • Neugläser und Deckel ungespült. Das Merkblatt verlangt das Spülen von Gläsern und fabrikneuen Deckeln vor dem Befüllen — beides, nicht nur die Gläser.
  • Lagern auf dem Fußboden. Gläser und Geräte gehören fußbodenfern gelagert, nicht auf den Betonboden der Garage.
  • Offenes Fenster ohne Gitter. Insektenschutz ist Vorschrift — und schützt zugleich vor Räuberei am eigenen Stand.
  • Wassergehalt nicht gemessen. Mehr als 20 % Wasser liegt über dem allgemeinen Grenzwert der HonigV-Anlage 2 (Heidehonig und Backhonig 23 %, Backhonig von Heide 25 %), und der Honig kann gären. Ein Refraktometer-Check vor dem Schleudern kostet eine Minute.

Checkliste: Was muss vor der ersten Schleuderung stehen?

  1. Raum und Arbeitsflächen gereinigt, erforderlichenfalls desinfiziert
  2. Haustiere aus dem Raum
  3. Fenster mit Insektenschutz, Außentüren dicht geschlossen
  4. Trinkwasser vorhanden; Handwaschmöglichkeit mit Seife und Papierhandtüchern
  5. Saubere Arbeitskleidung angelegt; niemand mit infizierten Wunden oder Hautinfektionen am offenen Honig
  6. Lampen mit Splitterschutz; über offenen Behältern kann nichts von der Decke fallen
  7. Gläser und fabrikneue Deckel gespült, fußbodenfern gelagert
  8. Wassergehalt gemessen: höchstens 20 %
  9. Dokumentation bereit: Eigenkontrolle und Erntemenge je Schleuderung notieren

Zur Dokumentation nennt das Merkblatt klare Fristen: Die Nachweise zu Eigenkontrollen und zur Honigernte je Schleuderung bewahrst du mindestens 2 Jahre auf (so das Merkblatt unter Verweis auf die Tier-LMHV), Nachweise über Arzneimittel mindestens 5 Jahre.

Genau an dieser Stelle hilft ein festes System mehr als jeder Zettel. Im kostenlosen Hofwerk-Konto hältst du je Schleuderung Datum, Volk und Erntemenge fest — ein Baustein deiner Aufzeichnungen, im Gratis-Konto bis zu fünf Völker und ohne Zahlungsdaten. Die übrigen Eigenkontrollen (Reinigung, Schädlinge, Personalhygiene) führst du weiterhin selbst. Und wenn der Honig sauber im Glas ist, kommt der nächste Schritt: der Verkauf. Wie der abläuft, von der Preisfindung bis zum Marktstand, steht im Beitrag Honig verkaufen.

Damit ist der Kreis geschlossen: Kein Imker braucht pauschal einen eigenen Schleuderraum. Was du brauchst, ist ein sauberer, gut vorbereiteter Raum, Trinkwasser, Insektenschutz — und eine kurze Dokumentation je Ernte. Das ist an einem Nachmittag organisiert. Und dann kann die Schleuder laufen.


Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Quellen vom 26. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Hygiene-Anforderungen werden regional unterschiedlich ausgelegt; verbindlich ist immer die Auskunft deines zuständigen Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsamts.

Häufige Fragen

Brauche ich als Imker einen eigenen Schleuderraum?
Nein, eine Pauschal-Pflicht gibt es nicht. Die Vorschriften stellen Anforderungen an den Raum: sauber, Trinkwasser, abwaschbare Flächen, Insektenschutz. In Österreich ist die überwiegend privat genutzte Küche laut Hygiene-Leitlinie ausdrücklich zulässig, wenn sie vorher gereinigt wird.
Darf ich Honig in der privaten Küche schleudern?
In Österreich ja: Die Leitlinie für gute Hygienepraxis erlaubt privat genutzte Räume, wenn sie vorher gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden und Haustiere draußen bleiben. In Deutschland gibt es kein ausdrückliches Küchen-Verbot; die Pflichten der Anlage 2 LMHV müssen erfüllt sein.
Bin ich als Hobbyimker Lebensmittelunternehmer?
Ja, sobald du Honig abgibst — auch unentgeltlich im privaten Umfeld. Das Merkblatt des Veterinäramts Dahme-Spreewald und die österreichische Hygiene-Leitlinie stellen beide klar: Jeder Imker ist Lebensmittelunternehmer, unabhängig von der Größe der Imkerei.
Welche Werte muss der Honig beim Abfüllen einhalten?
Nach Anlage 2 HonigV: höchstens 20 % Wassergehalt (Heidehonig und Backhonig 23 %, Backhonig von Heide 25 %), höchstens 40 mg/kg HMF, Diastase-Zahl mindestens 8. Dazu darf der Honig nicht gären und soweit möglich frei von honigfremden Stoffen enthalten.
Was gilt für Wasser aus dem Hausbrunnen?
In Österreich muss Hausbrunnen-Wasser mindestens die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserverordnung erfüllen. Der Nachweis läuft über eine jährliche Untersuchung; nur wenn das Brunnenwasser ausschließlich zum Reinigen verwendet wird (kein Kontakt mit dem Honig) und die Ergebnisse einwandfrei sind, ist das Intervall auf drei Jahre dehnbar.
Wie lange muss ich die Dokumentation aufbewahren?
Das Merkblatt des Veterinäramts Dahme-Spreewald nennt mindestens 2 Jahre für die Nachweise der Eigenkontrollen und der Honigernte je Schleuderung (so das Merkblatt unter Verweis auf die Tier-LMHV) und mindestens 5 Jahre für Arzneimittel-Nachweise.

Quellen

  1. § 5 LMHV — Abgabe kleiner Mengen (gesetze-im-internet.de)
  2. Anlage 2 LMHV (gesetze-im-internet.de)
  3. Veterinäramt Landkreis Dahme-Spreewald — Merkblatt Imker aus lebensmittelrechtlicher Sicht (PDF)
  4. Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben (verbrauchergesundheit.gv.at, PDF)
  5. EU-Kommission — Guidance zur Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (PDF, englisch)
  6. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (EUR-Lex)
  7. Anlage 2 HonigV (gesetze-im-internet.de)
  8. § 1a BienSeuchV — Anzeige der Bienenhaltung (gesetze-im-internet.de)
  9. LMSVG — Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (RIS, Geltende Fassung)

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Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Honigverordnung, des LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 5. August 2026.

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